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Veröffentlicht am 17.07.2022, 09:28

Innenminister Karner in Kärnten

Nach Hacker-Angriff: "Cyber­krimi­nalität muss stärker bestraft werden"

Kärnten - Das Treffen von Landeshauptmann Peter Kaiser mit Innenminister Gerhard Karner stand am Freitag ganz im Zeichen des Themas "Kärnten nach der Cyberattacke auf die Landesregierung". Von den 137 betroffenen Dienstleistungen seien derzeit jedenfalls 116 wieder hergestellt, wie man betont.
von Phillip Plattner2 Minuten Lesezeit (266 Wörter)
Bundesminister Gerhard Karner bei seinem "Cyber-Crime-Besuch" in Kärnten mit Landeshauptmann Peter Kaiser (rechts).

“Wir haben dem Innenminister ein kurz gefasstes Lehrbuch an Erfahrungen aus dieser Attacke zur Verfügung gestellt”, berichtete der Landeshauptmann. Dabei regte man auch Gesetzesänderungen in dieser Hinsicht an. “Schon erste Schritte von Cyberkriminalität müssen viel stärker geahndet werden”, meint Kaiser weiter. Von den 137 betroffenen Dienstleistungen seien derzeit 116 wieder hergestellt. Sehr strikt zeigte sich der Landeshauptmann zu den Erpressungsversuchen der kriminellen Hacker: “Das Land Kärnten wird sich nie und nimmer von Verbrechern erpressen lassen und auch nie und nimmer Lösegeld zahlen.”

Cybercrime-Konferenz im Lakeside Park?

Außerdem sollen in einem Leitfaden über Cybersecurity alle Erfahrungen Kärntens einfließen. Der Landeshauptmann schlug vor, eine Cybercrime-Konferenz im Lakeside Park kommenden Herbst abzuhalten. “Der Lakeside Park könnte auf Grund der dort umfassend vorhandenen IT-Kompetenz mit Uni-Anbindung als perfekter Ort dienen.” Bundesminister Karner unterstützt diesen Vorschlag. Die Kriminalstatistik zeige einen sehr deutlichen Anstieg von 30 Prozent und rund 46.000 Anzeigen die Cyberkriminalität betreffend. Auch der Drogenhandel verlagere sich immer mehr auf Cyberdealer.

Nationaler Aktionsplan gegen Cyberkriminalität

Der Innenminister kündigte außerdem an, dass man bei der Bekämpfung mehr in die Breite gehen wolle: “Wir haben jetzt schon Spezialisten, aber es muss zu einer Stärkung der Cybercrimebekämpfung in allen Bereichen kommen.” Es werde auch Präventivarbeit des Bundes zum Schutz öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen vor Cyberangriffen inklusive Hilfestellungen fürs Krisenmanagement geben. Seitens der EU werde die “NIS 2 Directive”, eine europäische Richtlinie zum Schutz für Unternehmen und Institutionen, im Herbst 2024 in Kraft treten. In der Bundesregierung sei vor wenigen Wochen zudem ein nationaler Aktionsplan beschlossen worden.

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