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Veröffentlicht am 29.07.2022, 12:45

Bürgermeister muss klein beigeben

Keutschach: Klagende Mitarbeiterin bekommt 24.000 Euro an Löhnen nachgezahlt

Keutschach - Niederlage: Bürgermeister Gerhard Oleschko hatte gegen die Mahnklage einer gekündigten Mitarbeiterin rechtlich Einspruch erhoben - ohne Beschluss des Gemeinderats. Den wollte sich Oleschko gestern nachträglich holen. Doch das Plenum versagte ihm hauchdünn die Zustimmung. Begründung: Es sei nicht der erste Alleingang Oleschkos in dieser Sache gewesen. Jetzt muss die Gemeinde der Frau 24.000 Euro an Lohnforderungen nachzahlen.
von Franz Miklautz5 Minuten Lesezeit (705 Wörter)
Gemeindeoberhaupt Gerhard Oleschko muss klein beigeben

Einmal ist kein Mal. Zwei Mal ist einmal zu viel. Dieser Devise folgte gestern anscheinend der Keutschacher Gemeinderat. Zu abendlicher Stunde fuhr Bürgermeister Gerhard Oleschko (Team Kärnten) im Plenum eine knappe, aber empfindliche Niederlage ein. Oleschko wollte sich vom Gemeinderat nachträglich den Beschluss holen, gegen eine Mahnklage einer Gemeindemitarbeiterin rechtlich vorgehen zu dürfen. Diese Mahnklage hatte die Mitarbeiterin eingebracht, weil sie von ihrem Arbeitgeber, der Gemeinde, rund 24.000 Euro nachbezahlt haben möchte.

Unerlaubte Kettenverträge

Die Mitarbeiterin ist deshalb mit der Gemeinde im Rechtsstreit, weil sie von dieser nicht mehr beschäftigt worden war und auf Wiedereinstellung geklagt hatte. Zuerst bekam sie am Landesgericht Klagenfurt Recht, dann gewann sie auch noch die Berufung gegen das Ersturteil am Oberlandesgericht (OLG) Graz. Dieses entschied gegen die Gemeinde, weil es der Ansicht war, die Mitarbeiterin sei über unerlaubte Kettenverträge angestellt gewesen. Die Beschäftigte arbeitete am Pyramidenkogel und wurde mehrmals hintereinander per Vertrag angestellt, was das Gericht als dauerhaftes Arbeitsverhältnis ansah und der Frau Recht gab.

Berufung „rechtswidrig“, aber „saniert“

Die Berufung war von der Gemeinde eingebracht worden. Wegen dieser Berufung war Oleschko von der Gemeindeaufsicht scharf kritisiert worden. Die Beauftragung des begleitenden Rechtsanwaltes sei nämlich „rechtswidrig“ erfolgt, da Oleschko keinen Gemeinderatsbeschluss dafür hatte. Im Rahmen der üblichen Verwaltung darf ein Bürgermeister Rechtsgeschäfte beauftragen, nicht aber wenn es sich um Sachverhalte außerhalb dieser üblichen Verwaltung dreht. Ein Rechtsstreit mit einer Mitarbeiterin wegen eines Beschäftigungsverhältnisses gilt als solches. Dafür brauche der Bürgermeister einen Gemeinderatsbeschluss, so die Aufsicht. Den Oleschko wie gesagt nicht hatte. Doch er „reparierte“ diesen Umstand dadurch, dass er sich den Beschluss nachträglich vom Gemeinderat holte, damals gewann er die Abstimmung zusammen mit den Stimmen der ÖVP. Damit war die Rechtswidrigkeit hinterher „saniert“, wie die Aufseher schrieben.

Höhe der Forderung “nicht rechtens”

Nicht so gestern Abend: Da votierten zehn von 19 Gemeinderäten gegen die nachträgliche Sanierung. Oleschko ging nämlich rechtlich gegen die erwähnte Mahnklage der Mitarbeiterin vor. Der Rechtsanwalt der Gemeinde legte Einspruch gegen den bedingten Zahlungsbefehl des Gerichts ein. Doch „der Bürgermeister hatte dafür keinen Gemeinderatsbeschluss“, sagt SPÖ-Vizebürgermeister Karl Dovjak. Seine gesamte Fraktion (sieben Mandatare) stimmte gegen den Antrag Oleschkos, sich den Gerichtsgang nachträglich legitimieren zu lassen. Die ÖVP war dem Vernehmen nach wieder auf der Seite Oleschkos – mit einer einzigen Ausnahme: Doris Veratschnig. Die Mandatarin stimmte gegen den Antrag. „Ich bin der Meinung, dass man sich nicht erst im Nachhinein die Zustimmung holen kann. Das hat der Bürgermeister schon einmal gemacht“, deutet sie auf die Berufung vor dem OLG Graz hin. Sie empfinde zwar die Summe, die die Mitarbeiterin jetzt fordere – die knapp 24.000 Euro – als zu hoch „und nicht rechtens“, doch in der Sache bleibt Veratschnig bei ihrer Meinung: „So geht das nicht.“

Gemeinde war schon mal in gleicher Situation

Ins selbe Horn blasen Dorothea Seebacher (Grüne) und Josef Mothe (Keutschacher Liste) – auch sie votierten gegen den Antrag. Seebacher: „Ich bin in meinem Stimmverhalten gleich geblieben wie vor vier Jahren. Schon damals gab es eine Mitarbeiterin, gegen die die Gemeinde vor dem OLG Graz berufen hat – und verlor“, sagt sie. Sie habe auch bei der damaligen Causa gegen die Berufung gestimmt. Auch Mothe stimmte gestern dagegen: Der Rechtsstreit höre „sonst nie mehr auf. Das muss endlich einmal ein Ende haben“, sagt er.

Oleschko: “Werde Einspruch zurückziehen”

Wie es jetzt in der Rechtssache weiter geht, weiß nur einer: Oleschko selbst. Und der schlägt erstaunliche Worte an: „Ich werde den Einspruch zur Mahnklage zurückziehen“, sagt der Bürgermeister. Ob das hieße, dass die Mitarbeiterin die geforderten 24.000 Euro nachgezahlt bekomme? “Ja”, sagt Oleschko. Nicht ohne Kritik an den dem Antrag nicht zustimmenden Gemeinderäten: „Die sind sich ihrer Verantwortung nicht bewusst. Die Mitarbeiterin ist minderbeschäftigt gewesen“, die 24.000 Euro stünden ihr nicht zu. Die Gemeinde selbst war bereit, ihr rund 6.000 Euro nachzuzahlen. Die Frau sei von seinem “Vorgänger als Bürgermeister im März und April, obwohl der Turm (am Pyramidenkogel, Anm.) zugesperrt war, minderbeschäftigt worden“. Oleschko befürchtet eine Signalwirkung der Entscheidung auf andere Gemeinden, denn etliche Kommunen beschäftigten Mitarbeiter auf die gleiche Weise wie Keutschach: In aneinander gereihten Dienstverträgen.

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