Veröffentlicht am 04.08.2022, 15:47
Ein schlechter “Aprilscherz” landete vor Gericht. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 1. April mit einer Schreckschuss-Pistole durch die Innenstadt gegangen sein. Laut Verteidiger habe es sich aber um eine Softgun gehandelt. Der Mann soll die täuschend echt aussehende Spielzeugpistole einen Trafikanten und Passanten an den Kopf gehalten haben.
Einweisung in Anstalt
Laut Angeklagten sollte es ein Aprilscherz sein. Er könne sich an Einzelheiten aber nicht mehr erinnern, da er unter Alkoholeinfluss stand. Das Gutachten einer Sachverständigen bestätigte eine paranoid-schizophrene Erkrankung. Sie empfahl die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese wurde seitens des Gerichts auf unbestimmte Zeit angeordnet.