Veröffentlicht am 07.08.2022, 17:33
Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, eine minderjährige Person (unter 16 Jahren) durch Bezahlung zu geschlechtlichen Handlungen verleitet zu haben. Außerdem soll dieser das Kind dem Erziehungsberechtigten -in diesem Fall das Jugendamt der Stadt Villach – entzogen und verborgen gehalten haben. Nun muss sich der Mann wegen des Tatbestandes des “sexuellen Missbrauches von Jugendlichen und der Kindesentziehung” vor Gericht verantworten. Am Dienstag, dem 9. August, findet die Verhandlung am Klagenfurter Landesgericht statt. Den Vorsitz hat dabei Richter Gernot Kugi. Es gilt die Unschuldsvermutung.