* Kroatien: Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der/die Besitzer:in über einen Zuchtnachweis verfügt und der Hund im Stammbuch des FCI (größter internationaler kynologischer Dachverband) eingetragen ist. Sonst wird die Einreise nicht gestattet. "An Stränden, in Naturparks und in Ortschaften gilt für alle Hunde Leinenpflicht", informiert der Experte.
* Italien: Generell haben es Hundebesitzer:innen an italienischen Stränden eher schwer – häufig ist die Mitnahme eines Vierbeiners verboten. Es gibt allerdings gekennzeichnete Hundestrände, die man sich vorab heraussuchen kann. An öffentlichen Orten gilt in Italien eine Leinenpflicht. Auch ein Maulkorb muss mitgeführt werden.
Für Reisen nach Italien und Kroatien wird eine Impfung gegen Mittelmeerkrankheiten wie z. B. Leishmaniose oder Ehrlichiose empfohlen – ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
* Deutschland: "Für einen bis zu vier Wochen andauernden Deutschland-Aufenthalt mit einem gelisteten Hund gelten keine Einschränkungen", sagt ÖAMTC-Experte Rußmann. Ab einer längeren Aufenthaltsdauer gelten bei der Einreise mit gefährlich eingestuften Hunderassen gesonderte Bestimmungen. Alle wichtigen Details dazu findet man in der Länderinformation auf der Website des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo/deutschland/.
Übrigens: Europaweit dürfen Hundebesitzer:innen mit maximal fünf Hunden gleichzeitig verreisen.