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Veröffentlicht am 31.08.2022, 16:55

Neue Stellungnahme

Gemeindeaufsicht bestätigt: 50 Millionen Kredit für Hallenbad ist rechtskonform!

Klagenfurt - Neue, vertiefende Stellungnahme der Gemeindeaufsicht bestätigt der Stadt die rechtskonforme und wirtschaftliche Richtigkeit des 50 Millionen‐Kredites für das Hallenbad.
von Carolina Kucher4 Minuten Lesezeit (503 Wörter)
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Zur Vorgeschichte: Anfang August informierte die Gemeindeaufsicht des Landes auf Anfrage die Stadt darüber, dass die Aufnahme und deren kurzfristige Veranlagung eines 50 Millionen Kredites im vergangenen Jahr zum Bau eines neuen Hallenbades, nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entspricht. Die in der Stellungnahme des Landes zugrunde liegenden Erläuterungen waren jedoch für die Stadt nicht nachvollziehbar, worauf diese ebenfalls mittels schriftlicher Stellungnahme an das Land antwortete.

Stellungnahme des Landes

Nun liegt eine neue, vertiefende Stellungnahme des Landes vor. Die Gemeindeaufsicht nahm die übermittelten Argumente und vorliegenden Beschlüsse der Stadt zur Kenntnis und kam dadurch zu einer neuen Einschätzung. Diese bescheinigt der Stadt die gesetzeskonforme, wirtschaftliche und zweckmäßige Vorgehensweise. Die wesentlichen Aussagen der vertiefenden Stellungnahme durch das Land sind, dass für die Aufnahme des 50 Millionen Kredites seitens der Landesaufsicht keine Beanstandung vorliegt und dass die kurzfristige Veranlagung des Kredites im KF Spezialfond der Stadt zulässig ist. „Ich bin sehr froh, dass dieses Thema nun endlich geklärt ist und es sich zeigte, dass alles genau den rechtlichen und wirtschaftlichen Normen entspricht. Nun können wir uns wieder gemeinsam mit voller Kraft diesem so wichtigen Projekt für die Stadt widmen“, erklärt Vizebürgermeister und Finanzreferent Philipp Liesnig.

Wichtige Frage geklärt

Im heutigen Stadtsenat wurde auch seitens der zuständigen Fachabteilung erläutert, warum bereits im letzten Jahr die gesamte Höhe von 50 Millionen Euro aufgenommen wurde und nicht alternativ der Weg einer sogenannten „baufortschrittskonformen“ Geldaufnahme gewählt wurde. Beide Varianten wurden im Vorfeld geprüft. Auf Basis der angestellten Berechnungen zeigte sich jedoch, dass bei einer baufortschrittskonformen Kreditaufnahme rund 9 Millionen Euro höhere Zinsaufwendungen zu erwarten gewesen wären (Forward Rate Agreement). Diese Variante hätte daher eine doppelte Zinsbelastung verursacht. Auch wären vermutlich Angebote auf dieser Basis von Banken nicht abgegeben worden. Daher wurde zum Ausschreibungszeitpunkt die Variante der Sofortaufnahme gewählt.

Zahlen und Fakten

Auf Basis der mittlerweile eingetretenen Zinsentwicklungen wären zwischenzeitlich die Mehrkosten für Zinsen durch eine baufortschrittskonforme Geldaufnahme sogar bei ca. 24 Millionen Euro. Bei der von der Stadt Klagenfurt gewählten Variante beläuft sich die tatsächliche Zinsbelastung, gerechnet auf die gesamte Laufzeit des Kredites, auf rund 9 Millionen Euro. Dazu muss der Vollständigkeit halber auch berücksichtigt werden, dass für die endfällige Begleichung des Kredites erstmals im Jahr 2022, jährlich rund 1,6 Millionen Euro angespart und diese gemäß gültiger Rechtsvorschriften (VRV Bestimmungen) als Zahlungsmittelreserve dargestellt werden müssen. Bei konservativer Veranlagung bis zum Endfälligkeitstermin (Annahme 1 Prozent) könnte man mit Zinserträgen von bis zu 8,5 Million Euro rechnen.

Wird nun umgewidmet

„Aus aktueller Sicht kann daher davon ausgegangen werden, dass sich sogar bei einer äußerst konservativen Veranlagung, Zinsaufwände und Zinserträge für diesen 50 Millionen Kredit ausgleichen werden!“, so Vizebürgermeister Liesnig abschließend. Im kommenden Gemeinderat wird daher, wie geplant, der ursprüngliche Verwendungszweck „Vitalbad“ auf die Errichtung des neuen Projekts am Südring umgewidmet, womit dann auch den formalen Bestimmungen vollumfänglich erfüllt sind.

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