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Veröffentlicht am 03.09.2022, 14:13

Unterstützung vom Bund

Anti-Teuerungs­paket: Diese Aus­zahlungen erwarten euch im September

Kärnten - Mit drei umfangreichen Entlastungspaketen will die Bundesregierung die Teuerung abfedern. So erwartet die Kärntnerinnen und Kärntner im September der Klimabonus, der Teuerungsausgleich sowie eine Direkthilfe für Pensionisten. Wir verraten euch, wie und wann ihr euer Geld bekommt.
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (101 Wörter)

Die stark angestiegene Inflation ist für viele Menschen in Österreich eine große Belastung. Mit drei umfangreichen Entlastungspaketen der Bundesregierung sollen die Teuerung daher abgefedert werden. Im September wird nun ein großer Teil der kurzfristigen Maßnahmen gegen die Teuerungen wirksam. “Die Unterstützung wird von vielen Menschen mit geringem Einkommen dringend erwartet. Es ist ein wichtiger Beitrag, um die Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und beim Wohnen abzufedern”, weiß Sozialminister Johannes Rauch (GRÜNE). Das Geld sollen die Menschen schon in den nächsten Tagen erhalten.

Diese Auszahlungen erwarten euch im September

  • 500 Euro Klimabonus: Hierbei handelt es sich um eine Bonuszahlung, die all in Österreich lebenden Menschen bekommen. Wegen der Teuerung bekommen 2022 alle Erwachsenen 500 Euro. Für Kinder und Jugendliche gibt es die Hälfte, also 250 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Ansonsten bekommt ihr das Geld in Form eines Gutscheins per Post. 
  • 300 Euro Teuerungsaugleich: Einen Teil der Sofortmaßnahmen bildet eine Einmalzahlung in der Höhe von 300 Euro, welche alle in Österreich arbeitslos gemeldeten Personen erhalten. Die Auszahlung erfolgt bis 6. September aufs Konto oder 8. September per Post - mehr dazu hier.
  • Bis zu 500 Euro Direkthilfe für Pensionisten: Seniorinnen und Senioren mit einer Pension zwischen 1.200 und 1.800 Euro brutto erhalten 500 Euro. Darunter und darüber gibt es Einschleifregelungen. Die Auszahlung erfolgt automatisch mit dem üblichen Pensionsgeld. 

Quelle: sozialministerium.at

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