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Veröffentlicht am 04.10.2022, 07:53

Bis 28. Februar 2023

340 Euro: Das musst du tun um den Heiz­kosten­zuschuss zu bekommen

Graz - Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus hat die Steiermärkische Landesregierung den Heizkostenzuschuss 2022/2023 beschlossen. Die Maßnahme kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten 340 Euro.
von Redaktion 1 Minute Lesezeit (102 Wörter)

Anträge können bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Die Abwicklung des Heizkostenzuschusses 2022/2023 erfolgt ausschließlich elektronisch zwischen den Gemeinden und dem Land, deshalb findet sich auch hier auf dem Sozialserver kein Formular, das Sie herunterladen könnten.

IBAN wird benötigt

Die Überweisung des Heizkostenzuschusses kann durch das Land Steiermark nur unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN durchgeführt werden. Bitte bringe diese Nummer (steht auf Ihrer Kontokarte) daher unbedingt mit, wenn du in Ihrer Wohnsitzgemeinde um den Heizkostenzuschuss ansuchen. Sie ersparen sich und den BearbeiterInnen Zeit und Mühe, danke!

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 1. September 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • alleinstehende Personen: EUR 1.371,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.057,00
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: EUR 412,00

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt.  Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.

Die Förderaktion beginnt am 1. Oktober 2022 und dauert bis zum 28.  Februar 2023.

Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

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