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Veröffentlicht am 21.10.2022, 12:22

"Gefährlicher als Zigaretten"

Jugendliche "snusen" sogar im Unterricht: Stadt will über gefährliches Suchtmittel aufklären

Villach - Weil das Suchtmittel Snus von immer mehr Jugendlichen konsumiert wird, starten Villachs Vizebürgermeisterinnen Sarah Katholnig und Gerda Sandriesser eine Aufklärungskampagne. Sie fordern Änderungen im Jugendschutzgesetz.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (237 Wörter)

Pädagoginnen und Pädagogen schlagen Alarm: Das tabakhältige Suchtmittel Snus wird bei Kindern und Jugendlichen immer beliebter. Sogar im Schulunterricht konsumieren es viele Kids häufig, berichten Pädagoginnen und Pädagogen, weil der kleine Beutel zwischen Oberkiefer und Lippe nicht sichtbar ist.

Vierfache Nikotindosis

„Snus ist jedoch noch gefährlicher und schädlicher als Zigaretten“, bringt Villachs Bildungsreferentin Vizebürgermeisterin Sarah Katholnig das Problem auf den Punkt. Sie schlägt Alarm: „In einigen Produkten ist gleich die vierfache Nikotindosis einer Zigarette enthalten.“ Das Tabakgesetz regelt zwar sogar E-Zigaretten, den Genuss von Snus jedoch nicht. Katholnig: „Snus schafft sehr rasch eine Abhängigkeit und kann die Gesundheit beeinträchtigen.“ Darum startet die Bildungsreferentin jetzt eine Aufklärungskampagne und beginnt mit einem Runden Tisch. „Ich lade an dem Problem Beteiligte, Pädagoginnen und Pädagogen, die Polizei, Medizinerinnen und Mediziner, zu mir ein, um das Thema zu erläutern und Bewusstseinsbildung voranzutreiben.“

Eltern wissen oft zu wenig

Gesundheitsreferentin Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser steht voll hinter dem Projekt: „Snus zählt bisher noch zu den Abhängigkeiten, über deren Auswirkungen Erziehungsberechtigte und Jugendliche oft viel zu wenig wissen. Es ist sehr wichtig, hier breit zu informieren und aufzuklären, auch über unser bewährtes Netzwerk Prävention.“ Im nächsten Schritt denkt Katholnig über eine öffentliche Informationsveranstaltung für Eltern und Jugendliche nach und auch an eine Resolution, um das Thema Snus über das Jugendschutzgesetz zu regeln.

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