fbpx
Region auswählen:
Veröffentlicht am 02.11.2022, 20:27

Bestenfalls ab Dezember

Landes-Volks­begehren können künftig auch digital unterstützt werden

Kärnten - Einen wichtigen Reformschritt zu mehr Bürgerbeteiligung verkündete Landeshauptmann Peter Kaiser am Allerheiligentag: Landesvolksbegehren können in Zukunft auch digital unterstützt werden. Ein entsprechendes Gesetz soll noch dieses Jahr beschlossen werden. Bisher war dies nur bei bundesweiten Volksbegehren möglich.
von Phillip Plattner2 Minuten Lesezeit (265 Wörter)
SYMBOLFOTO

Die Änderung des Kärntner Volksbegehrensgesetzes sieht vor, dass Volksbegehren auf Landesebene auch mittels Handysignatur und Bürgerkarte unterstützt werden können. Für den Landeshauptmann ist die Gesetzesnovelle ein wichtiger Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung. “Das Mitbestimmungsrecht der Bürger ist die wichtigste Säule jeder Demokratie. Jede sinnvolle Maßnahme, die dieses wichtige Recht fördert, ist zu unterstützen”, sagt Kaiser und verweist darauf, dass die Vereinheitlichung auch eine Erleichterung sei.

Schwelle von 7.500 Unterschriften bleibt unberührt

“Für die Menschen war es einfach nicht nachvollziehbar, warum man sich bei manchen Volksbegehren digital beteiligen konnte und bei anderen dies wiederum nicht möglich war. Diese Gesetzeslücke wird nun geschlossen”, stellt der Landeshauptmann weiter klar. Die bisherigen Vorgaben für Volksbegehren auf Landesebene werden weitestgehend beibehalten, lediglich einzelne verfahrensrechtliche Vorgaben sollen vereinfacht werden. Die Schwelle von mindestens 7.500 zum Landtag wahlberechtigten Personen bleibt unberührt.

“Längst überfälliger Schritt”

Als längst überfälligen Schritt bezeichnet Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer diese Maßnahme der Digitalisierung. “Kärnten setzt jetzt endlich auch das um, was auf Bundesebene bereits seit Jahren gang und gäbe ist”, meint Köfer. Die Form der direkten Demokratie werde so in jedem Fall gestärkt, ist er sich sicher. Man werde das Gesetz in jedem Fall unterstützen. “Aus Sicht der Bürger ist es bis jetzt unverständlich, warum ein Volksbegehren auf Bundesebene digital unterstützt werden kann, während das auf Kärntner Landesebene nicht der Fall ist.” Über die Senkung der 7.500 Unterschriftenschwelle auf beispielsweise 5.000 würde Köfer allerdings auch gerne diskutieren.

#Mehr Interessantes