18 Jahre Haft waren es, die es im ersten Prozess von den Geschworenen in Klagenfurt gegeben hat. Doch der Oberste Gerichtshof ist anderer Meinung: Der Schuldspruch wird aufgehoben, wie die Kronen Zeitung berichtet. Zumindest jener wegen Mordversuchs. Man solle nämlich prüfen, ob der gebürtige Afghane (41 Jahre alt) nicht den Sohn zu den Nachbarn schickte, um Hilfe zu holen.
Prozess soll nun wiederholt werden
Im vergangenen Frühjahr ist die Tat geschehen. Die damals 37-Jährige kam von einer Frauenberatung mit Scheidungsgedanken heim, der Ehemann war durchgedreht und stach mit einem Stanleymesser auf sie ein. Der Mann bittet dann allerdings eines der gemeinsamen Kinder, zum Nachbarn zu gehen, um die Rettung zu holen. An diesem Punkt scheiden sich nun die Meinungen bezüglich des “Mordversuchs”. Nachdem der Oberste Gerichtshof also das Urteil aufgehoben hat, muss der Prozess zum größtenteils wiederholt werden, womit sogar eine Strafaufhebung im Bereich des Möglichen liegt.