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Veröffentlicht am 16.12.2022, 06:19

AK arbeitet an Lösung

Rechts­widrige Gebühren bei Fitness­centern: "Bekomme ich nun mein Geld zurück?"

Kärnten/ Österreich - Die Arbeiterkammer reichte wegen zahlreicher Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fitnessstudio-Kette "Clever fit" Klage ein. Das Oberste Gerichtshof fällte diesbezüglich erste Urteile: Sämtliche Zusatzkosten sind rechtswidrig. Zusätzlich forderte die AK daher eine Rückerstattung. 5 Minuten-Leser fragen sich nun, wie sie zu ihrem Geld kommen.
von Sabrina Tischler1 Minute Lesezeit (187 Wörter)

Fitnesscenter verrechnen ihren Kunden zu den Mitgliedsbeiträgen oft zusätzliche Entgelte – so werden etwa eine Verwaltungspauschale, Anmeldegebühr, Aktivierungsgebühr, Chipgebühr, Energiekostenpauschale oder Hygienepauschale in Rechnung gestellt. “All diese Zusatzentgelte haben gemeinsam, dass die Kunden in der Regel keine oder keine werthaltigen Gegenleistungen dafür bekommen”, heißt es seitens der Arbeiterkammer. Die Verrechnung derartiger Zusatzentgelte ist auch aus Sicht des Obersten Gerichtshof unzulässig. Mehr Details zu diesem Fall liest du hier.

Das können Kunden tun, um ihr Geld zu erhalten

“Die AK hat die Fitnesscenter der Marke ‘Clever fit’ bereits aufgefordert, die zu Unrecht kassierten Beträge zurückzuzahlen”, heißt es. Betroffene 5 Minuten-Leser fragen sich nun, wie sie zu ihrem Geld kommen. Laut AK gebe es noch keine Lösung mit der Fitnessstudio-Kette für die Rückerstattung. Kunden können allerdings ihre Daten in einem Kontaktformular der AK hinterlassen, sobald man eine Lösung gefunden hat, meldet sich die AK bei den jeweiligen Kunden per E-Mail. Auch gegen die Fitnesscenter “FIT Fabrik”, “FITINN”, “FIT/ONE” und “McFIT” laufen Verfahren – ebenso die Kunden jener Fitnessstudios sollen ihre Daten hinterlegen.

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