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Veröffentlicht am 30.01.2023, 17:43

Mit Christian Pichler im Gespräch

WWF Mitarbeiter zu Abschuss­verordnung: "Landes­regierung möchte Schutz­bestimmungen für Wölfe umgehen"

Deutsch-Griffen - In Deutsch-Griffen wurden die Überreste von einem Muffelschaf entdeckt - es befand sich in unmittelbarer Siedlungsnähe. Vermutlich dürfte sich der Vorfall in der Nacht von Samstag auf Sonntag ereignet haben, als ein Muffelschaf in Deutsch-Griffen nahe am Siedlungsgebiet gerissen wurde. Der Experte Christian Pichler vom WWF äußert sich zu dem Vorfall und kritisiert die Vorgehensweise der Landesregierung.
von Manfred Wrussnig3 Minuten Lesezeit (376 Wörter)

Ein Muffelschaf, das den Spuren nach, nahe der Ortschaft Deutsch Griffen von zwei Wölfen gerissen wurde, hat dazu  Christian Pichler vom WWF eine Erklärung: „Das Muffelwild ist in Österreich ein Faunafremdling und wurde ausgesetzt. Es stammt aus Korsika“. Aber der WWF hat noch mehr Neuigkeiten: Das Land wurde einmal mehr wegen der Abschussverordnungen in Brüssel angezeigt und beim Landesverwaltungsgerichtshof verklagt.

Leichte Beute

Aber der Reihe nach: „Das Muffelwild ist in unseren Regionen den Wölfen hilflos ausgeliefert, weil es zur Flucht vor Feinden normalerweise in felsiges Geländer flüchtet, wohin sich die Wölfe nicht hinwagen. Ursprünglich stammt das Muffelwild überhaupt aus Anatolien. Es wurde vor mehr als 100 Jahren in Österreich angesiedelt und ist hier nicht beheimatet. Es ist natürlich im Wald leichte Beute für Wölfe. In Niederösterreich, wo zwei Wolfrudel leben, gibt es das Muffelwild daher nicht mehr.“

“Schutzbestimmungen umgehen”

Zum Streit mit der Landesregierung, die immer wieder durch Abschussverordnungen versucht, die Schutzbestimmungen für Wölfe zu umgehen, hat Pichler Neuigkeiten: „Wir haben schon im November wegen verschiedenen offiziellen schriftlichen Tipps zum Abschuss von Wölfen, die seitens der Landwirtschaftskammer kursieren, Anzeige beim Landesverwaltungsgerichtshof erstattet, da wir darin einen Bescheid erblicken, der sich anfechten lässt. Darüber hinaus sehen wir in der Abschussverordnung des Landes rechtlich eher einen Bescheid. Das alles soll der Landesverwaltungsgerichtshof klären“. Der Verdacht des WWF: Das setzt Verordnungen, gegen diese, im Gegensatz zu einem Bescheid, rechtlich keine Einsprüche, wie etwa in Tirol, möglich sind. „Das war schon im November, wir warten schon gespannt auf ein Urteil“, so Pichler.

“Falschen Wolf erwischt”

Aber irgendwann sollte Kärnten dann doch von Brüssel Post bekommen, damit endlich Klarheit darüber herrscht, wann ein Wolf und unter welchen Voraussetzungen überhaupt straffrei geschossen werden darf. 

Zurzeit sollen bereits wieder Wölfe zum Abschuss freigegeben worden sein. „Das passiert alles, ohne dass wir da irgendetwas erfahren. Aber es funktioniert aus unserer Sicht glücklicherweise fast nichts. Außer dass ein Wolf geschossen wurde, der mit den Rissen nichts zu tun gehabt hat, man also den falschen Wolf erwischt hat und kein Riss dadurch verhindert werden konnte. Irgendwie peinlich, das alles“, so der WWF Mitarbeiter.

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