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Veröffentlicht am 07.02.2023, 20:47

Straßengesetz novelliert:

Jetzt gibt es eine zusätzliche Kategorie für Landesstraßen

Kärnten - Das Kärntner Straßengesetz wurde novelliert. Eine Neuerung ist die Einführung einer zusätzlichen Kategorie für Landesstraßen. Diese ermöglicht nun Straßensanierungen an den realen Bedarf anzupassen.
von Sabrina Tischler2 Minuten Lesezeit (335 Wörter)
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In der Regierungssitzung am Dienstag wurde auf Initiative von Straßenbaureferent Landesrat Martin Gruber eine Novelle des Kärntner Straßengesetzes beschlossen. „Mit der Novellierung des Straßengesetzes gehen wir einen fairen und transparenten Weg, ohne Mehrkosten für Land und Gemeinden, dafür aber mit Vereinfachungen, die insgesamt zu einer Stärkung der Infrastruktur in den Kärntner Regionen beitragen werden“, sagte Gruber.

Zuständigkeitsfrage sorgte für Diskussionen

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es transparente und faire Regelungen im Gesetz brauche, um Unklarheiten zwischen Gemeinden und Land zu beseitigen. „Es gab immer wieder Diskussionen, wer etwa beim Bau von Haltestellen oder Gehwegen außerhalb des Ortsgebietes für die Kosten aufkommen muss. Künftig weiß jede Gemeinde genau über die Zuständigkeiten Bescheid“, meinte Gruber.

“Mehrwert für alle”

Mit der Gesetzesnovelle werden auch neue Möglichkeiten geschaffen, wie das Land die Gemeinden etwa bei der Schaffung regionaler Infrastruktur unterstützen kann. „Bisher war es uns gesetzlich nicht möglich, als Land beim Bau von kommunalen Radwegen oder Beleuchtungen an neuralgischen Punkten mitzufinanzieren“, erklärte Gruber. Künftig kann das Land regionale Projekte unterstützen, wenn sie strategisch wichtig sind, um zum Beispiel Lücken im überregionalen Radwegenetz zu schließen. „Was einen Mehrwert für alle bedeutet“, so der Landesrat.

Zusätzliche Kategorie für Landesstraßen

Eine wesentliche Neuerung im Gesetz ist die Einführung einer zusätzlichen Kategorie für Landesstraßen mit regionaler Bedeutung: die Landesstraße „R“. „Diese neue Kategorie erlaubt es uns, die Vorgaben für Straßensanierungen an den realen Bedarf anzupassen. Damit ist eine raschere und den Anforderungen vor Ort angepasste Sanierung möglich, was uns Zeit, Kosten und Behördenaufwand spart“, sagte der Landesrat. Straßen mit sehr geringer Frequenz müssen also nicht mehr im gleichen aufwendigen Umfang saniert werden, wie jene, auf der jeden Tag tausende Autos fahren. „Jetzt haben wir endlich eine Lösung mit Hausverstand“, betonte der Straßenbaureferent, der damit auch einer Forderung des Landesrechnungshofes nachkommt.

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