“Nun ist es so weit”, startet Rechtsanwalt Michael Sommer seine Ausführungen. Die AMA hätte von einem Kärntner Bauern Förderungen zurückgefordert, weil sie der Meinung gewesen sei, “dass unser Mandant zu viel Fläche angegeben und damit zu viel Förderung bekommen hätte”, so Sommer. Dies sei jedoch auf Basis eines “ungenauen Messsystems” geschehen. Vor Gericht, in einem Zivilprozess, wurde daraufhin ein unabhängiger Gutachter beigezogen, der dies widerlegte.
“Mess-Unterschiede waren erheblich”
“Die Fläche von unserem Mandanten wurde richtig angegeben, womit ihm auch alle Förderungen zustehen. Die Unterschiede zwischen den Messergebnissen der AMA und den richtigen Messergebnissen des Sachverständigen waren erheblich”, meint Sommer weiter. Mehr als fünf Hektar seien dazwischen gewesen. Das Gericht meinte nun, dem Bauern sei es erlaubt, eine genauere Messmethode als jene der AMA zu verwenden.
Auswirkungen auf alle Bauern?
Das habe nun “für alle Bauern grundlegende Relevanz und wird das System ändern”, ist sich Sommer sicher. Jeder solle nun einen Sachverständigen beiziehen und auf Basis dieser Flächenbestimmung die Förderungen beantragen. “Damit könnten die Förderungen höher sein und die Gefahr von Rückforderungen sich drastisch reduzieren”, vermutet Sommer abschließend.