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Veröffentlicht am 15.04.2023, 19:20

Ohne Update, kein Kennzeichen

Kenn­zeichen-Ab­nahme angedroht: Un­schöne Nachrichten für Auto­fahrer

Kärnten - Bei vielen Autobesitzern trudeln derzeit Briefe mit unschönen Nachrichten ein. Wenn sie an ihrem Auto kein Update durchführen, könnten sie ihre Kfz-Zulassung verlieren. Was es damit auf sich hat, erfährst du hier.
von Sabrina Tischler2 Minuten Lesezeit (287 Wörter)
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Viele Zulassungsbesitzer, deren Fahrzeuge vom VW-Dieselskandal betroffen sind, erhalten aktuell Post mit potenziell weitreichenden Folgen: Aufgrund einer Weisung des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) fordern die Kraftfahrbehörden dazu auf, ein notwendiges Software-Update durchführen zu lassen. Wird nicht umgehend eine Bestätigung des Herstellers über die erfolgte Durchführung vorgelegt, soll die Kfz-Zulassung aufgehoben werden. Aufgefordert werden all jene Zulassungsinhaber, die das Software-Update bis dato noch nicht haben durchführen lassen.

Kfz-Zulassung könnte entzogen werden

“Wer die Bestätigung über das Update nicht innerhalb der Frist vorlegen kann, läuft Gefahr, von heute auf morgen die Kfz-Zulassung zu verlieren und das Kennzeichen abgeben zu müssen”, sagt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf. In Österreich sind Tausende Fahrzeuge vom VW-Dieselskandal betroffen. Die aktuellen Aufforderungsschreiben richten sich insbesondere an Zulassungsbesitzer von Fahrzeugen mit einem EA 189 Motor der ältesten Bauart.

Software-Update sollte durchgeführt werden

“Betroffene Zulassungsbesitzer sollten sich jedenfalls umgehend an eine Vertragswerkstätte des Herstellers wenden und das Software-Update vornehmen lassen”, empfiehlt Wolf. “Wird der Behörde die Bestätigung fristgerecht vorgelegt, hat man keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.”

Update könnte Probleme bringen

Allerdings bringt das Software-Update einige Probleme mit sich. Viele Betroffene meldeten bereits, dass es durch das Update zu einem höheren Kraftstoffverbrauch und schnellerem Verschleiß bestimmter Teile gekommen sei. Die Aktion “diesel-klage.at”, initiiert vom gemeinnützigen Verein COBIN claims, betrachtet das Update daher als unzumutbar. Sogar weitere rechtliche Schritte wurden seitens des Vereins angedroht: Man werde “umgehend Feststellungsanträge bei den zuständigen Kraftfahrtbehörden einbringen.” Der ÖAMTC rät dennoch, das Update durchzuführen, um einer Kennzeichen-Abnahme zu entgehen. “Auf jeden Fall sollte man in der Werkstätte darauf bestehen, dass die aktuellste Softwareversion installiert wird”, so der ÖAMTC-Jurist abschließend.

Ist dein Auto betroffen?

Es können Fahrzeuge aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat) der Baujahre 2008 bis 2015 betroffen sein. Es geht um Dieselmotoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 l Hubraum mit der Typbezeichnung EA 189, die die EURO 5-Abgasnorm erfüllen. Auch eine geringe Stückzahl von frühen Euro 6 Fahrzeugen ist betroffen. Dabei handelt es sich im Detail um VW Passat und Passat CC Modelle, die als Sonderausstattung mit einem SCR-System ausgerüstet wurden.

Verunsicherte Kunden können sich an ihre Händler wenden, die anhand der Fahrgestellnummer feststellen können, ob das Fahrzeug betroffen ist.

  • Audi: Laut Hersteller sind die Modelle A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 und TT betroffen.
     
  • VW: Laut Hersteller sind die Modelle Polo, Golf VI, Passat VII, Touran, Tiguan I, Beetle, Sharan und Caddy betroffen.
     
  • Skoda: Laut Hersteller sind die Modelle Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia und Superb betroffen.
     
  • Seat: Laut Hersteller sind die Modelle Ibiza, Leon. Exeo, Altea und Alhambra betroffen.

In Österreich sind insgesamt 363.400 Fahrzeuge betroffen:
- 180.500 VW Pkw
- 24.400 VW Nutzfahrzeuge
- 72.500 Audi
- 31.700 Seat
- 54.300 Skoda
Zusätzlich zu diesen seien noch ca. 25.000 eigenimportierte Fahrzeuge betroffen, also insgesamt ca. 388.000 Fahrzeuge.

Quelle: ÖAMTC

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