Veröffentlicht am 17.04.2023, 15:17
Die Frau soll weder eine FFP2-Maske aufgesetzt haben, noch wollte sie die Aufsicht bei den Selbsttestungen der Schüler übernommen haben. Sie ging gegen ihre Entlassung vor, jedoch ohne Erfolg. Heute, am 17. April 2023, wurde im Landesgericht Klagenfurt beschlossen: Das Urteil ist rechtskräftig.
Vorübergehendes Berufsverbot an öffentlichen Schulen
Laut Medienberichten bestätigt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die gekündigte Lehrerin ist zu ihren Terminen im Gericht nicht erschienen und hat somit alle Fristen versäumt. Das hat seine Folgen: Die Lehrerin hat ein dreijähriges Berufsverbot an öffentlichen Schulen.