Dauerhafte Lärmbelastung erhöht das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfälle, warnt der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter. Eine wirksame Maßnahme zur Reduktion der Verkehrsbelastung sind niedrigere Tempolimits. Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet wirkt hinsichtlich des Verkehrslärms so wie eine Halbierung der Verkehrsmenge.
Lebensqualität erheblich eingeschränkt
Lärm belastet in Kärnten insgesamt rund 130.000 Menschen ab 16 Jahren. “Mehr als die Hälfte der lärmgeplagten Personen geben Verkehrslärm als Hauptursache an, davon wiederum 92 Prozent den Lärm des Auto-Verkehrs”, weist Verkehrsclub Östereich-Expertin Lina Mosshammer auf Daten der Statistik Austria hin. Für die menschliche Gesundheit ist dauerhafte Lärmbelastung eine ernstzunehmende Gefahr, wie auch der Umweltmediziner Hans Peter Hutter von der Medizinischen Universität erklärt: “Seit Jahrzehnten ist bekannt: Lärm ist ein starker Stressor mit Auswirkungen auf die körperliche, psychische und soziale Gesundheit. Nach wie vor sind in Österreich Hunderttausende Menschen Lärmpegeln aus dem Straßenverkehr ausgesetzt. Die ie Lebensqualität wird beeinträchtigt. Hier kann man durchaus von Körperverletzung sprechen. Und das muss sich endlich ändern.”
Tempo 30 statt 50
Eine kostengünstige Maßnahme sind niedrigere Tempolimits, wie Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet. Laut deutschem Umweltbundesamt reduziert Tempo 30 bis 50 die dauerhafte Lärmbelastung um bis zu vier Dezibel. Weniger Beschleunigung und ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss reduzieren den Lärm. Eine Schweizer Studie zeigt, dass der maximale Vorbeifahrpegel bei Tempo 30 statt 50 um sechs Dezibel zurückging, im Schnitt konnte eine Lärmminderung um vier Dezibel erreicht werden. Da ab etwa 30 km/h die Rollgeräusche den Motorenlärm übertönen, wirkt dieses Tempo auch bei Elektroautos lärmmindernd.
Initiative gestartet
Auf die Gesundheit der Anrainer ist stärker Rücksicht zu nehmen, vor allem auch in der Straßenverkehrsordnung, betont der VCÖ. Diese erschwert es den Gemeinden und Städten, Temporeduktion umzusetzen. Weiteres Manko in der aktuellen Straßenverkehrsordnung: Kriterien in Bezug auf Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität können aktuell nicht als Begründung für Tempo 30 geltend gemacht werden. Der VCÖ hat daher eine Initiative zur Änderung der Straßenverkehrsordnung gestartet, damit es Gemeinden und Städten erleichtert wird, Tempo 30 umzusetzen. Die VCÖ-Initiative wird vom Österreichischen Städtebund unterstützt sowie von mehr als 110 Gemeinden und Städten, davon vier aus Kärnten.