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/ ©BMI/Gerd Pachauer
Symbolfoto
Foto auf 5min.at zeigt einen Laptop. Geöffnet ist eine Seite des Bundesministeriums.
Von 19. bis 26. Juni können insgesamt neun Volksbegehren unterzeichnet werden.

Diese neun Volksbegehren kannst du ab heute unterschreiben

Insgesamt neun Volksbegehren können ab dem heutigen Mittwoch, den 19. Juni 2024 online sowie in jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden.

von Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(146 Wörter)

Neun Volksbegehren kann vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschreiben. Es handelt sich um die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „NEUTRALITÄT Österreichs JA“, „anti-gendern-Volksbegehren“, „Verbot für Kinder-Instagram“, „Untersuchungsausschüsse live übertragen“, „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“, „Asylstraftäter sofort abschieben“, „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“, „Rettung unserer Sparbücher“ und „Staatsbürgerschaft für Folteropfer“.

Mittels Handy-Signatur oder im Eintragungslokal

Für diese Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als die erforderlichen Unterstützungserklärungen gesammelt, informiert das Bundesministerium. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich. Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese nun vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur/ID-Austria oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesministeriums.

Häufig gestellte Fragen zu Volksbegehren

Insgesamt sind ca. 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen.

Um eines der Volksbegehren unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. Juni 2023) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag des Volksbegehrens (15. Mai 2023) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

Du kannst entweder bei einem der Eintragungslokale unterzeichnen oder die Handy-Signatur bzw. die ID-Austria nutzen, um die Volksbegehren zu unterschreiben.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 19.06.2024 um 20:29 Uhr aktualisiert
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