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Symbolfoto
Symbolfoto von 5min.at: Fotomontage von Geld und einer Heizung.
Bald kannst du wieder den Heizkostenzuschuss beantragen.

Bis zu 180 Euro: Bald kannst du diesen Zuschuss beantragen

Save the Date: Ab 2. Oktober kannst du den Heizkostenzuschuss beantragen. Dieser Antrag kann dir bis zu 180 Euro bringen. Hier geht es zu allen wichtigen Infos.

von Yvonne Schmid-Berger
1 Minute Lesezeit(167 Wörter)

Ab 2. Oktober 2023 kannst du den diesjährigen Heizkostenzuschuss beantragen. Was für Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und ob dir der “kleine” oder der “große” Heizzuschuss zusteht, liest du hier.

Das sind die Einkommensgrenzen

Zahlreiche Bezugsberechtigte sollen auch dieses Jahr wieder erreicht werden. Für den großen Heizzuschuss steht die Einkommensgrenze bei 1.160 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beläuft sie sich auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Zuschuss liegt die Grenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Gemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro.

Anträge ab 2. Oktober

Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Zwei Erwachsene und zwei Kinder können daher gemeinsam 2.500 Euro netto verdienen und würden den kleinen Zuschuss noch bekommen. Die Anträge dafür können ab dem 2. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.

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