Deshalb könnte die Elternkarenz verkürzt werden
Der Sozialausschuss in Wien hat wichtige Änderungen für die Elternkarenz und Pflegefreistellung beschlossen. Diese Maßnahmen sollen mehr Flexibilität und Gleichstellung bringen.
Der Sozialausschuss hat eine wichtige Neuerung für die Elternkarenz beschlossen. Zukünftig sollen mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil unübertragbar sein. Dies soll dazu dienen, die Aufgaben der Betreuung und Pflege gerechter zwischen Männern und Frauen aufzuteilen. Wenn nur ein Elternteil in Karenz geht, wird die Dauer auf 22 Monate reduziert. Die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige wird damit umgesetzt.
Familienzeitbonus wird verdoppelt
Der Familienzeitbonus, also jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, soll künftig 47,82 Euro pro Tag betragen und damit verdoppelt werden. Auch eine Erweiterung der Pflegefreistellung steht im Raum. Außerdem wird ein Diskriminierungsverbot bei Elternkarenz, Pflegefreistellung und anderen Freistellungen aus familiären Gründen eingeführt. Dies gilt auch dann, wenn keine Geschlechterdiskriminierung vorliegt.
Emotionale Debatte im Ausschuss
Die Debatte im Ausschuss war teils emotional, da es unterschiedliche politische Ansichten zur Karenz und Kinderbetreuung gab. Die Änderungen sollen ab dem 1. November 2023 in Kraft treten und wurden mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Oppositionsanträge zu Teilzeitarbeit wurden vertagt. Insgesamt sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige zu verbessern und die Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung zu fördern.