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Neues Entlastungs­paket: Wie du 2024 zu mehr Geld kommst

Die Bundesregierung schnürt im Zuge der Abschaffung der kalten Progression ein neues Entlastungspaket für die Österreicher. Dieses soll ab 2024 in Kraft treten. Im Konkreten bedeutet das: Mehr Geld. Mehr dazu liest du hier.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(300 Wörter)

Mit 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung die Kalte Progression zur Gänze abgeschafft – (unter kalter Progression versteht man eine Steuererhöhung). Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Als Entlastungsmaßnahmen im Zuge des “verbleibenden Drittels” werden die Sozial- und Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag angepasst. Die Bundesregierung möchte den Erwerbstätigen sowie den Familien so etwas zurückgeben. Die Entlastungsmaßnahmen wirken ab 1. Jänner 2024. Der Beschluss dazu fiel vergangene Woche.

Anpassung von Tarifstufen und Absetzbeträgen

Konkret sollen im kommenden Jahr Erwerbstätige und Pensionisten nochmals besonders entlastet werden. Daher fließt ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge. Die Tarifgrenzen werden in gestaffelter Form angepasst: Die erste Tarifstufe um in Summe 9,6 %, die zweite um 8,8 %, die dritte um 7,6 % und die vierte Tarifstufe um 7,3 %. Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge sollen zu 100 % an die Inflationsrate angepasst werden.

Familienbeihilfe und Kindermehrbetrag wird erhöht

Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden. Zusätzlich wird 2024 auch die Familienbeihilfe erhöht: Sie steigt um 9,7 Prozent – das entspricht der durchschnittlichen Inflation der Monate August 2022 bis Juli 2023.

Wie sieht die Erhöhung nun aus?

  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag: 
    • 2023: 520 Euro, 2. Kind: +184 Euro, 3. Kind & mehr: + 232 Euro
    • 2024: 571,48 Euro, 2. Kind: + 202,22 Euro, 3. Kind & mehr: + 254,97 Euro
  • Kinderabsetzbetrag: 
    • 2023: 61,79 Euro
    • 2024: 67,91 Euro
  • Mehrkindzuschlag: 
    • 2023: 21,19 Euro
    • 2024: 23,29 Euro
  • Pensionistenabsetzbetrag: 
    • 2023: 868 Euro, erhöhter Betrag – 1.278 Euro
    • 2024: 953,93 Euro, erhöhter Betrag – 1.1.404,52 Euro
  • Verkehrsabsetzbetrag: 
    • 2023: 421 Euro, erhöhter Betrag – 726 Euro, Zuschlag – 684 Euro
    • 2024: 462,68 Euro, erhöhter Betrag – 797,87 Euro, Zuschlag – 751,72 Euro
  • Unterhaltsabsetzbetrag: 
    • 2023: 31 bis 62 Euro
    • 2024: 34,07 bis 68,14 Euro

Anpassung der Familienbeihilfe: 

  • ab Geburt:
    • 2023: 120,61 Euro
    • 2024: 132,31 Euro
  • ab 3 Jahren:
    • 2023: 128,97 Euro
    • 2024: 141, 48 Euro
  • ab 10 Jahren:
    • 2023: 149,70 Euro
    • 2024: 164,22
  • ab 19 Jahren:
    • 2023: 174,68 Euro
    • 191, 62 Euro

Berechnung von finanz.at

Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern

„Mit der Abschaffung der kalten Progression ist die schleichende Steuererhöhung zu Ende. Wir geben den Menschen das Geld zurück, das ihnen die Inflation nimmt. Heuer – im ersten Jahr ohne kalte Progression – haben sich die Menschen mehr als 1,85 Mrd. Euro erspart. Konkret bedeutet das: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Im kommenden Jahr sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere 3,6 Milliarden Euro“, so Finanzminister Magnus Brunner.

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