Sollzinsen während Pandemie gezahlt? So kannst du das Geld zurückfordern
Kreditnehmer durften während der Pandemie die Kreditraten um zehn Monate aufschieben. Banken verrechneten dennoch Sollzinsen. Wer also in diesem Zeitraum die Sollzinsen bezahlt hat, kann das Geld nun zurückfordern.
Zum Schutz der durch die Pandemie in finanzielle Not geratenen Verbraucher hatte der Gesetzgeber mit 1. April 2020 eine gesetzliche Regelung eingeführt, die eine zehnmonatige Stundung, also eine Aufschiebung, der Kreditraten vorsah (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz zum Kreditmoratorium). Die erlassene Stundungsregelung ließ allerdings die Frage offen, ob Sollzinsen in diesem Zeitraum verlangt werden dürfen. Klarerweise verrechneten die meisten Banken die Sollzinsen daher auch.
Banken lenkten nach OGH-Urteil ein
Erst das Urteil des Obersten Gerichthofes Anfang August 2022 brachte Klarheit. Die Sollzinsen durften demnach nicht verrechnet werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigte Ende 2022 das Urteil. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) forderte daher einige österreichischen Kreditinstitute auf, die Entscheidung des OGH umzusetzen. „Bis auf die zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstitute hatten sich die vom VKI angeschriebenen Kreditinstitute zur Refundierung bereit erklärt. Nunmehr lenkten die zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstitute ebenfalls ein und erklärten sich bereit, die verrechneten Sollzinsen zu refundieren“, führt der VKI in einer aktuellen Aussendung aus.
Zinsen werden nun zurückgezahlt
Wer im Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 die gesetzliche Stundung in Anspruch genommen hat, aber dennoch Sollzinsen an die Bank bezahlen musste, kann eine Refundierung dieser Zinsen beantragen. Der Antrag auf die Rückzahlung der Zinsen kann bis 31. Dezember 2023 gestellt werden. „Die Refundierung kann über die Kundenbetreuung oder auch online auf den Websites der Banken über die Rubriken ‚Private‘ und ‚Finanzieren‘ beantragt werden“, so der VKI.
Diese Kreditinstitute des Volksbanken-Verbunds haben sich zur Rückerstattung bereiterklärt:
- Volksbank Wien AG
- Volksbank Niederösterreich AG
- Volksbank Oberösterreich AG
- Volksbank Salzburg eG
- Volksbank Kärnten eG
- Volksbank Steiermark AG
- Volksbank Tirol AG
- Volksbank Vorarlberg e. Gen.
- Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG
Voraussetzung
„Voraussetzung für eine Refundierung der Sollzinsen ist, dass Kreditnehmer im Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 erhebliche Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie erlitten haben. Auch ehemalige Kunden können sich an das zum Volksbanken-Verbund gehörende Kreditinstitute wenden, wenn sie betroffen waren. Die Höhe der rückzuerstattenden Sollzinsen hängt von der Ratenhöhe und dem Sollzinssatz ab und könnte laut Erfahrungen des VKI einige hundert bis mehrere tausend Euro betragen“, erklärt der VKI.