Kann man Kilometergeld für ein Bewerbungsgespräch zurückfordern?
Wusstest du das? Oftmals wird übersehen, dass Bewerber bestimmte Kosten, wie zum Beispiel für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch, geltend machen können, sofern das Unternehmen diese nicht ausdrücklich ausschließt.
Die Arbeiterkammer Steiermark informiert über ein kürzlich gelöstes Anliegen, das die finanzielle Belastung von Bewerbern in den Fokus rückt. In einem konkreten Fall wurde ein 29-jähriger Informatiker aus Graz zu einem Vorstellungsgespräch in Oberösterreich eingeladen.
Kilometergeldkosten zurückgefordert
Bereits im Vorfeld des Gesprächs hatte der Bewerber nachgefragt, ob ihm die Anreisekosten erstattet würden, jedoch erhielt er keine klare Antwort von dem Unternehmen. Nachdem das Bewerbungsgespräch nicht zu einer Anstellung führte, versuchte der Informatiker, die Kilometergeldkosten vom Unternehmen erstattet zu bekommen.
Anspruch auf Kostenersatz
Die Rechtslage in dieser Angelegenheit ist eindeutig: Wenn ein Unternehmen Bewerber zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einlädt und dabei nicht ausdrücklich den Ausschluss der Erstattung von Bewerbungskosten festlegt, steht dem Bewerber ein Anspruch auf Kostenersatz zu. Nach Intervention der Arbeiterkammer Steiermark konnte der Informatiker erfolgreich eine Entschädigung von 250 Euro für die angefallenen Kilometergeldkosten durchsetzen.