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Tödlicher Bus-Crash in Schladming: Hätte Lenker ihn verhindern können?

Ein schrecklicher Busunfall hatte sich in der Nacht des 25. Februar in Schladming ereignet: Zwei Personen sind im Zuge dessen verstorben. Nun liegt das Gutachten vor.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(334 Wörter)

Eine Horrornacht haben insgesamt 32 Insassen eines Busses am 25. Februar in Schladming erlebt – zwei von ihnen verstarben. Es hätte eigentlich eine lustige Polterrunde werden sollen, die in der „Schlösselkehre“ dann jedoch zum Albtraum wurde. Kurz bevor der Bus die Böschung hinuntergestürzt ist, soll der Busfahrer laut Aussagen mehrere Zeugen, noch vor dem Unfall gewarnt haben und den Insassen zugerufen haben, dass sie sich festhalten sollen. Für einen 31-jährigen Deutschen kam jede Hilfe zu spät – es handelte sich um den Bräutigam. Auch der Busfahrer selbst, ein 51-jähriger Mann, verstarb wenig später an seinen Verletzungen – wir haben berichtet.

Gesamtes, schriftliches Gutachten liegt nun vor

Bereits vor Monaten ist ein erstes mündliches Gutachten vorgelegen, das besagte, dass ein Fahrfehler das Überhitzen der Bremsen zur Folge hatte und der Busfahrer daraufhin die Kontrolle verlor und nicht mehr bremsen konnte. Nun liegt das gesamte Gutachten vor. Laut diesem hätte das tragische Unglück verhindert werden können. „Ich sehe das jetzt aber nicht so, dass das alte Gutachten falsch gewesen wäre, sondern dass das umfangreichere Gutachten jetzt eine Ergänzung ist“, so Andreas Riedler von der Staatsanwaltschaft Leoben gegenüber 5 Minuten. Das schriftliche Gutachten würde das mündliche Gutachten bestätigen und noch in die Tiefe gehen.

„Bus hätte abgebremst werden können“

Der Retarder sei bereits überhitzt gewesen. „Der Busfahrer hat jedoch weiterhin mit der Betriebsbremse gebremst, die Bremsleistung hatte da schon abgenommen“, erklärt Riedler. Der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Busfahrer zu diesem Zeitpunkt die Betriebs- oder Feststellbremse benutzt hätte. „Ich verstehe das Gutachten so, dass der Bus dann noch abgebremst werden hätte können“, meint Riedler. Einen Unterschied macht das jedoch nicht mehr: Das Verfahren wurde nämlich schon vor längerer Zeit eingestellt, da der Busfahrer eben seinen Verletzungen erlegen ist und folglich nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann.

Bild in Artikel von 5min.at: Zu sehen ist der Unfallort.
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Bild in Artikel von 5min.at: Zu sehen sind Einsatzfahrzeuge und der auf der Seite liegende Bus.
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Bild in Artikel von 5min.at: Zu sehen ist Schladming bei Nacht und der Bus, der auf der Seite liegt.
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Bild in Artikel von 5min.at: Zu sehen ist der Ort der Tragödie in Schladming.
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