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/ ©APA/dpa

Wegen Kärntner Wolfsverordnung: Jetzt wird gegen Gruber ermittelt

Die Staatsanwaltschaft hat nach einer Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) eingeleitet.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(276 Wörter)

Gegen Gruber und weitere „unbekannte Täter“ würden die Ermittlungen nun laufen, wie Behördensprecher der Klagenfurter Staatsanwaltschaft Markus Kitz gegenüber der APA bestätigt. Es geht um die Kärntner Wolfsverordnung, die nach Ansicht der Tierschützer geltendem EU-Recht widerspricht.

Antwort von Landesamtsdirektion noch ausständig

Die Staatsanwaltschaft habe bei der Landesamtsdirektion eine Stellungnahme angefordert, erklärte Kitz. Man wolle Auskünfte zum Entstehungsprozess der Verordnung und eine Einschätzung der Landesamtsdirektion über ihre Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht. Eine Antwort sei noch ausständig.

Gruber will weiter gegen „Risikowölfe“ eingreifen

Gruber weist die Vorwürfe zurück und will sich „von solchen Anzeigen“ nicht einschüchtern lassen, wie er schriftlich mitteilen ließ. „Ich kämpfe weiterhin dafür, rasch gegen Problem- und Risikowölfe eingreifen zu können, um Bevölkerung und Landwirtschaft zu schützen.“

Auch Regierungsmitglieder aus Tirol und Salzburg angezeigt

Der VGT hat – so die Ankündigung Ende Juli – nicht nur Gruber sondern auch die zuständigen Landesregierungsmitglieder aus Tirol und Salzburg angezeigt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg erklärte am Donnerstag auf APA-Anfrage, der VGT habe eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, die derzeit auf einen Anfangsverdacht geprüft werde. „Folglich behängt derzeit kein Ermittlungsverfahren“, hieß es.

Noch keine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten gegen die Kärntner Wolfsverordnung wurde im August zurückgewiesen. Für die inhaltliche Prüfung einer Verordnung und deren Aufhebung sei das Gericht nicht zuständig. Die Prüfung von Verordnungen komme ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof zu. Dort liegt derzeit keine Beschwerde vor, sagte eine Sprecherin auf APA-Anfrage. (APA / red / 5.10.)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 05.10.2023 um 13:47 Uhr aktualisiert
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