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/ ©APA/dpa
Der Angriff auf einen Wiener Taxilenker erfolgte für Wiener Schwurgericht mit Tötungsvorsatz.

Taxler hupte nur : 29-Jähriger stach daraufhin zu

Das Opfer hatte den Mann nur angehupt, weil er bei Rot eine Kreuzung überquerte. Der 29-Jährige tickte daraufhin komplett aus.

von APA/red
3 Minuten Lesezeit(503 Wörter)

Wegen versuchten Mordes an einem Taxifahrer ist am Donnerstag ein 29-Jähriger am Wiener Landesgericht zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann, der in der Verhandlung den Tötungsvorsatz bestritten hatte, nahm das Urteil überraschenderweise an. Da auch die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte hatte den Taxler am 12. Juli 2023 aus nichtigem Anlass mit einem selbst gebastelten Skalpell und einer Rasierklinge attackiert.

Opfer wehrte sich massiv

Er fügte dem Opfer eine tiefe, klaffende Schnittwunde am Nacken sowie oberflächliche Kratzer am Hals und im Schulterbereich zu. „Der Betroffene ist nur deshalb glimpflich davon gekommen, weil er sich massiv zur Wehr gesetzt hat“, schilderte die Staatsanwältin einem Schwurgericht das Geschehen, das sich knapp vor Mitternacht auf der Simmeringer Hauptstraße abgespielt hatte. Dem Taxler gelang es, weitere schwunghafte Stichbewegungen des Angreifers abzuwehren und diesen schließlich zu Boden zu treten, wo er von mittlerweile eingetroffenen Polizeibeamten – Passanten hatten Hilfe alarmiert – fixiert und festgenommen wurde.

Nach Hupen, drehte Täter komplett durch

Zu der gewalttätigen Auseinandersetzung war es gekommen, nachdem der Taxifahrer den 29-Jährigen angehupt hatte, weil dieser achtlos und auf sein Handy starrend die Simmeringer Hauptstraße bei Rot überquert hatte. „Er musste abrupt abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden“, berichtete die Staatsanwältin, die die Reaktion des Taxlers „nachvollziehbar und wohl für jedermann verständlich“ nannte. Der „Rotsünder“ sei deswegen in Rage geraten, habe mit der Faust auf die Motorhaube des Taxis gedonnert und mit dem Ellbogen den rechten Seitenspiegel abgeschlagen, worauf der Taxler aus dem Wagen stieg, um den Mann zur Rede zu stellen.

Angriff aus „Panik“

In dieser Situation entnahm der 29-Jährige seiner Hosentasche Skalpell und Rasierklinge und ging zum Angriff über – „in Panik“, wie sein Verteidiger geltend machte. Sein Mandant, ein aus Syrien stammender Geflüchteter, habe am Weg nach Europa Gewalt erfahren, deswegen zur eigenen Sicherheit Klingen eingesteckt gehabt und von diesen Gebrauch gemacht. „Er wollte den nicht töten“, versicherte der Verteidiger, „er hat das niemals gewollt. Er wollte seinen Gegner bedrohen und von dort wegkommen.“

Verteidiger spricht von einem „Zniachtl“

Der Verteidiger verwies außerdem darauf, dass der Angeklagte bei einer Größe von 1,65 Zentimeter nur 50 Kilo wiege und dem Gegner körperlich unterlegen gewesen sei: „Er ist das, was man ein Zniachtl nennt. Er ist ängstlich, geknickt. Das Gegenteil eines Gewalttäters.“

Richterin weist auf Rechenfehler hin

„Ich wollte ihm nur klarmachen, dass er weiterfahren soll“, meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, weshalb es dafür scharfe Klingen brauchte, erwiderte der Mann: „Ich habe damals auch lange Nägel gehabt. Ich hätte ihn auch damit verletzen können.“ Das Ganze sei „eine sehr schnelle, dynamische Aktion“ gewesen, die aus seiner Sicht offenbar eine gewisse Berechtigung hatte: „30 Jahre bin ich geschlagen und erniedrigt worden. Soll ich noch 30 Jahre erniedrigt und beleidigt werden?“ Die Richterin belehrte ihn daraufhin, dass er noch keine 30 sei: „1994 geboren, rechnen Sie nach!“

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 06.10.2023 um 12:35 Uhr aktualisiert
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