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/ ©Pixabay / Rain Carnation

VGT zu erneutem Wolfsabschuss: „Nur an nahem Gehöft vorbeigelaufen“

Nach den Abschüssen einer besenderten und mit Halsband versehenen Luchskatze und einer jungen Wölfin in Hermagor herrscht unter den Naturschützern Alarmstimmung.

von Manfred Wrussnig
3 Minuten Lesezeit(542 Wörter)

Der vor einigen Tagen abgeschossenen Wölfin wurde kein Schaden zugeordnet, sie lief lediglich zu nahe an Gehöften vorbei, was für Wölfe wie auch Füchse oder Goldschakal völlig normal ist. Es wird auch von Terror gegen Almhalter gesprochen, welche erfolgreich Herdenschutz in Kärnten betreiben. Für den Chef des Vereines gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch, ist es klar: „Die Kärntner Wolfsverordnung wird nicht halten.  Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) weiß das, und lässt trotzdem weiterhin Wölfe töten, noch dazu ohne jede reale Bedrohung von Mensch oder Nutztier. Diese Verbrechen an der Natur müssen jetzt endlich durch den Rechtsstaat beendet werden“, fordert er.

Vergrämungsmaßnahmen nicht belegt?

„Die von Martin Gruber in Kärnten vorsätzlich rechtswidrig erlassene Wolfsverordnung hat nun zum bereits siebenten rechtswidrig getöteten Tier einer bedrohten Art geführt. Diesmal, wir befinden uns ja außerhalb der Almsaison, gab es nicht einmal Nutztierrisse, die man der Jungwölfin hätte vorwerfen können. Ihr Verbrechen: sie ist in der Nähe von Gehöften vorbeigelaufen“, wettert Balluch in einer Aussendung, die 5 Minuten vorliegt. Und: „Angeblich soll es Vergrämungsmaßnahmen gegeben haben, die aber nicht belegt sind. Gruber gibt ’sicherheitshalber‘ überhaupt keine Informationen mehr raus. So hat er noch vor einigen Monaten großartig eine genetische Untersuchung angekündigt, ob die Wölfe in Kärnten nicht alle Hybride mit Hunden wären. Das Ergebnis wurde nie verlautbart, man kann es sich daher vorstellen.“

Ein Bild auf 5min.at zeigt Martin Balluch, Chef des Vereines gegen Tierfabriken.
©Nini Tschavoll
Martin Balluch, Chef des Vereines gegen Tierfabriken.

VGT: „Herdenschutzkonzept wurde schlecht geredet“

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert weiter: „Landesrat Gruber will einfach den Wolf ausrotten. Das ist aus seinen Handlungen heraus offensichtlich. Und dabei setzt er sich einfach über sämtliche Rechtsvorschriften hinweg. Und dann versucht er durch das Hintanhalten von Informationen seine Verbrechen zu kaschieren.“ Er schildert einen Bericht, der im Südtiroler Medium „Salto“  am 7. Oktober 2023 erschien und ein Interview mit dem ehemaligen Almmeister der Stilfser Alm bringt. Dort gab es 2019, 2020 und 2021 jeweils Wolfsrisse von Schafen. Danach wurde mithilfe der NGO Lifestock Protect ein Herdenschutz aufgebaut, der sowohl eine Hirtin als auch Herdenschutzhunde und einen Nachtpferch umfasste. Das Ergebnis war großartig: keine Wolfsrisse in den letzten zwei Jahren. Die Herdenschutzhunde waren sehr gut verträglich und es gab mit den zahlreichen Wanderern und Wanderinnen keinerlei Vorkommnisse. Doch durch die Jägerschaft und die Landwirtschaftsvertretung aufgehetzt, wurde das Herdenschutzkonzept schlecht geredet und der Almmeister derart gemobbt, dass er schließlich zurücktrat. Sein Resümee: erfolgreichen Herdenschutz darf es scheinbar nicht geben!

Balluch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

VGT-Obmann Martin Balluch hält deshalb die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Landesrat Gruber – wir berichteten –  für essenziell: „Dieses sehr beeindruckende Interview eines Almmeisters bestätigt, wie hier rechtswidrig und mit Mobbing gegen erfolgreichen Herdenschutz vorgegangen wird. Ich habe auch in Kärnten von Almhaltern gehört, die erfolgreich Herdenschutz betreiben, aber deshalb terrorisiert werden und lieber schweigen“. Und Balluch weiter: „Der Anwalt des Ökologischen Jagdverbands vertritt Tierschutz Austria im Verfahren gegen die Wolfsverordnung von Gruber und hat am 25. September 2023 eine Revision gegen diese beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht.“ Nach der Erkenntnis dieses österreichischen Höchstgerichts bezüglich der Fischotterverordnung in NÖ,  – wir berichteten –   wird auch die Kärntner Wolfsverordnung nicht halten.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 10.10.2023 um 15:16 Uhr aktualisiert
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