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Symbolfoto
Bild auf 5min.at zeigt Sturm Fans bei einem Fußballspiel im Klagenfurter Stadion.

Nach Riesen-Feuerwerk: 100.000 Euro Strafe für SK Sturm

Der SK Puntigamer Sturm Graz wird gegen das Strafmaß von 100.000 Euro inklusive Vermerk Einspruch einlegen.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(294 Wörter)

Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga verkündete heute seine Urteile über die Einsätze von Pyrotechnik in den vergangenen Wochen, unter anderem für den SK Sturm Graz und die Vorfälle beim Duell gegen Red Bull Salzburg.

Der Verein will Einspruch erheben

So wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro sowie der erste Vermerk als schweres Vergehen über den SK Sturm verhängt. Ein Strafausmaß, gegen das das Verein Einspruch erheben werden, wie Geschäftsführer Wirtschaft Thomas Tebbich betont: „Aus unserer Sicht ein sehr hartes Urteil, bei dem die von uns selbstauferlegten Sofortmaßnahmen, Sanktionen und proaktiven Schritte der zukünftigen Verbesserung nicht berücksichtigt wurden. Wir werden nun Einspruch gegen die Höhe der Strafe erheben und versuchen, unsere Position nochmals zu verdeutlichen. Wir werden weiter daran arbeiten, das Stadion als sicheren Platz des Sports zu wahren.“

So wir die Strafe begründet

Der Senat 1 veröffentlichte folgendes Statement als Begründung der Strafe gegen des SK Sturm und den SK Rapid (50.000 € + bedingter 3-Punkteabzug Saison 2023/24): „Die Eskalation bei der Verwendung von Pyrotechnik und die damit einhergehende unmittelbare Gefahr für alle Beteiligten vor Ort zwingen den Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga zur Verhängung dieser Sanktionen. Beim SK Puntigamer Sturm Graz ist nach dem Vorfall nun die erste Eskalationsstufe erreicht, sodass eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen war. Da beim SK Rapid bereits die zweite Eskalationsstufe erreicht ist, war nach dem von den Bundesliga-Klubs selbst auferlegten Sanktionskonzept die unbedingte Geldstrafe mit einem bedingten Punkteabzug für die kommende Saison zu kombinieren. Aufgrund der Vielzahl und der Gefährlichkeit der pyrotechnischen Gegenstände war aufgrund des von den Bundesliga-Klubs empfohlenen Maßnahmenkatalogs die Geldstrafe in der festgesetzten Höhe zu verhängen.“

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