Zinzendorfgasse: Neuauflage des Bebauungsplans erfolgt
Der umstrittene Bebauungsplan für die Zinzendorfgasse – Halbärthgasse – Harrachgasse – Goethestraße – Glacisstraße wird stark überarbeitet neu aufgelegt. Erste Details im Überblick.
Die Geschichte des Bebauungsplans Zinzendorfgasse – Halbärthgasse – Harrachgasse – Goethestraße – Glacisstraße reicht bis in das Jahr 2017 zurück. „Nach der ersten Auflage im Sommer 2022 haben wir viele Verbesserungswünsche vor allem der unmittelbaren Anrainer:innen eingearbeitet. Für diese intensive und engagierte Beteiligung und die Ideen der Bürger:innen bin ich sehr dankbar. Jetzt liegt ein städtebaulich sehr schönes Projekt vor, das die beiden Innenhöfe mit ihrer Fauna und Flora schützt, den Vorgaben der Altstadt-Schutzzone entspricht und maßvoll in einer bestehenden Struktur verdichtet“, erklärt Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne).
Neuauflage Anfang November geplant
Die erste Auflage des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt am 20. Juli 2022 kundgemacht. Die Neuauflage wird Anfang November 2023 erfolgen. Eine Informationsveranstaltung wird dann in der ersten Novemberhälfte stattfinden – der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Erhalt der beiden begrünten Innenhöfe
Durch die kleinräumigen Ergänzungen innerhalb der bestehenden Bebauungsstruktur bleiben die begrünten Innenhöfe mit ihrer intensiven Bepflanzung erhalten. Der Erhalt dieser Bepflanzung wird zudem durch den Ausschluss von PKW-Abstellflächen im Hofbereich und die verpflichtende Parkierung in einer Tiefgarage (bei den möglichen Neubauten am südlichen Ende der Goethestraße) sichergestellt. Die maximale Grundfläche der Tiefgarage ist zusätzlich durch eine entsprechende Abgrenzung im Plan beschränkt. Weiters wird das zulässige Ausmaß der Bodenversiegelung der Hofbereiche mit max. 0,20 in der Verordnung zum Bebauungsplan beschränkt.
- Maßvolle Nachverdichtung und geordnete Siedlungsentwicklung durch Ergänzung der bestehenden Bebauungsstruktur
Am südöstlichen Ende der Goethestraße sind – bei den Gebäudezeilen an beiden Straßenseiten – Brandwände im Bestand gegeben. Als städtebaulicher und gestalterischer Abschluss dieser Bebauung wird die Ausbildung von Endgliedern mit jeweils dreiseitigen Gebäudefassaden ermöglicht. Auf Basis der positiven Beurteilung der Altstadt-Sachverständigenkommission kann das Haus Halbärthgasse Nr. 8 aufgestockt und mit einem hofseitigen Zubaus erweitert werden. Geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten sind noch im Bereich der bestehenden Hoftrakte bei den Gebäuden in der Zinzendorfgasse durch Aufstockungen oder Ergänzungen an bestehenden Brandwänden vorhanden.
- Erhalt und Förderung von gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss
Neben dem grundsätzlichen Erhalt der bestehenden Wohnfunktion – mit ruhigen Grünflächen im Innenhof – im Bebauungsplangebiet wird durch den Ausschluss der Wohnnutzung in den Erdgeschossbereichen am Glacis und an der Zinzendorfgasse (gelb-schraffierte Fläche im Plan) die Belebung des Straßenraumes durch die gewerblichen Nutzungen gefördert.
- Erhalt der Gebäudebestände innerhalb der Altstadt-Schutzzone (gem. Stellungnahme der ASVK)
Das gesamte Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Altstadt-Schutzzonen II und III. Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes ist daher überwiegend der Erhalt der historischen, städtebaulichen Bebauungsstruktur. Demnach sind die Bauflucht- und Baugrenzlinien großteils an den bestehenden Gebäudefassaden festgelegt. Die Gebäudehöhen (Traufhöhe) und Gesamthöhen (Firsthöhe) entsprechen den Bestandshöhen.