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Brutale Messerattacke in Kärnten: OGH hat Urteil gekippt

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil des Landesgerichts Klagenfurt zum Teil aufgehoben. Dabei geht es um eine beinahe tödliche Messerattacke eines Wirts aus St. Kanzian auf einen Gast im Lokal.

von Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(324 Wörter)

Der Grund dafür, weshalb das Urteil zum Teil aufgehoben worden ist: Eine Zusatzfrage nach Notwehr war falsch formuliert, bestätigte eine OGH-Sprecherin auf APA-Anfrage. Nun muss in der Causa in Klagenfurt erneut verhandelt werden.

Eigentlich sieben Jahre Haft für Wirt

Zur Tat war es im Sommer 2022 gekommen. Das Opfer, ein 35-jähriger Slowene, war mit seiner Familie – darunter zwei Babys – in dem Lokal. Wegen einer Kleinigkeit war eine Streiterei mit dem Wirt entbrannt, aus der ein Gerangel wurde. Der 35-Jährige – mit seinem einjährigen Sohn auf dem Arm – packte einen Kellner, den Sohn des Angeklagten, am Hals und drückte ihn gegen eine Wand. Daraufhin wollte der Mann mit Familie das Lokal verlassen. Der Kellner ging ihm nach, es kam erneut zu einem Gerangel. Der 61-jährige Wirt eilte mit einem großen Messer aus der Küche und rammte es dem 35-Jährigen in den Bauch. Ohne sofortige Erste Hilfe und Notoperation hätte der Mann nicht überlebt. Der Wirt erklärte seine Tat mit Nothilfe für den Sohn. Im Februar wurde der Wirt von einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Jahren Haft verurteilt.

„Zusatzfrage nicht gesetzeskonform formuliert“

Der Wahrspruch der Geschworenen wurde zum Großteil rechtskräftig. Die Frage nach versuchtem Mord hatte das Gericht verneint, die Frage nach versuchtem Totschlag bejaht. Die Zusatzfrage nach einer Notwehr- oder Nothilfesituation wurde ebenfalls verneint – dieser Teil des Urteils wurde nun aber aufgehoben, wie Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski erklärte. „Die Zusatzfrage war nicht gesetzeskonform formuliert.“ Die Frage enthielt nämlich eine Einschränkung auf Nothilfe zugunsten des Kellners. „Die sachverhaltsbezogene Einschränkung hätte nicht Teil der Frage sein dürfen.“ Nun muss der Prozess mit neuen Geschworenen wiederholt werden. Diese haben allerdings nur über diese dann anders formulierte Zusatzfrage zu entscheiden. Michel-Kwapinski: „Da kann auch noch ein Freispruch rauskommen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.“ (APA / red 12.10.23)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 12.10.2023 um 12:35 Uhr aktualisiert
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