„Kein Kind darf Opfer werden“: Justiz will schärfere Strafen
Für verschärfte Strafbestimmungen zu "bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial" hat sich der Justizausschuss einstimmig für eine Regierungsvorlage der Justizministerin ausgesprochen.
Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch umfassen neben der Neubezeichnung des Tatbestands (der bisher auf „Pornographische Darstellungen Minderjähriger“ lautet) auch eine Erhöhung der Strafrahmen sowie die Einführung höherer Strafdrohungen in Bezug auf „viele“ Abbildungen oder Darstellungen, was laut Erläuterungen einem Richtwert ab ca. 30 Tatobjekten entspricht. Anträge der SPÖ und der FPÖ für erweiterte Maßnahmen zum Kinderschutz wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Höhere Strafen für Kindesmissbrauchsmaterial
Differenziert wird in der Regierungsvorlage zum Kindesmissbrauchsmaterial beim Ausmaß der Strafrahmen zwischen Besitz bzw. wissentlichem Zugriff im Internet gegenüber einer Herstellung und Weitergabe solcher Materialien. Bei Letzterem droht in definierten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Im Fall des Besitzes von „vielen“ Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen bis zu drei bzw. in jenen Fällen bis zu fünf Jahren vorgesehen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, also laut Justizministerin Alma Zadić für den Fall, dass die Tat besonders junge Kinder betrifft.
„Kein Kind darf Opfer werden“
„Kein Kind darf Opfer werden“, betonte die Justizministerin, dass der Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt für alle oberste Priorität habe. Das vorgelegte Kinderschutzpaket der Bundesregierung bestehe aus drei Säulen. Neben vorbeugenden Schutzmaßnahmen und verstärktem Opferschutz würde heute im Justizausschuss der Justizteil behandelt. Es sei unerlässlich, dass das Unrecht einer solchen Tat zur Geltung komme und dessen Stellenwert in der Gesellschaft mit erhöhten Strafrahmen gezeigt werde, betonte Zadić. Erweitert worden sei auch der Anwendungsbereich des Tätigkeitsverbots in Bereichen mit Kindern. Es betreffe künftig alle und nicht nur diejenigen Täter, die mit Kindern gearbeitet haben. An Prävention werde es verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen sowie ein Qualitätssiegel etwa für Freizeitvereine geben, die ein Kinderschutzkonzept erarbeiten.