Rauchwarnmelder-Tag: Was du über den Lebensretter wissen solltest
Am heutigen "2. Europäischen Rauchwarnmelder-Tag" warnen die Brandverhützungsstellen davor, zu Hause keinen Rauchmelder zu haben. Immerhin würden immer noch in 60 Prozent aller Haushalte solche fehlen.
Rund 80 Prozent aller Todesopfer bei Gebäudebränden sind Rauchgastote. Die österreichischen Brandverhütungsstellen raten heute, am 13. Oktober, dem zweiten „Europäischen Rauchwarnmelder-Tag“, dazu, Rauchwarnmelder bei sich zu Hause zu haben. Diese würden rechtzeitig vor der tödlichen Gefahr warnen und könnten die Zahl der Opfer deutlich senken – dennoch fehlen sie noch in rund 60 Prozent der Haushalte.
„Jedes Todesopfer ist eines zu viel“
Jährlich verzeichnet Österreich 47 Todesopfer infolge von Gebäudebränden – ein international gesehen recht niedriger Wert. „Trotzdem ist jedes Todesopfer eines zu viel“, betont Michael Schneider, Leiter der Brandverhütungsstelle beim Kärntner Landesfeuerwehrverband. Knapp ein Drittel aller Brandtoten „wäre schon durch den geringen Aufwand für die Anschaffung von Rauchwarnmeldern vermeidbar“. Laut einer Umfrage des Kärntner Wirtschaftsförderung Fonds (KWF) kennen auch nur 83 Prozent der Befragten die Telefonnummer der Feuerwehr.
Seit 2013 in Neubauten verpflichtend
Weil die Rauchwarnmelder einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit leisten, ist seit 2013 österreichweit ihre Installation bei Neubauten verpflichtend. In Wohnungen soll demnach in allen Aufenthaltsräumen (außer in Küchen) sowie in Gängen, über welche Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder sein. Eine Nachrüstpflicht besteht aktuell nur in Kärnten. Im Falle eines Brandes kann ein Fehlen von funktionierenden Rauchwarnmeldern hierzulande auch zu einer Haftung des Eigentümers führen.
Selbstständige Überprüfung mindestens einmal jährlich
„Daher ist es auch wesentlich, die Rauchwarnmelder in regelmäßigen Abständen gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, selbstständig zu überprüfen“, ergänzt Schneider. Nach Ablauf der Gebrauchszeit von meist zehn Jahren müssen sie dann auch gänzlich ausgetauscht werden. Da würde es nicht mehr reichen, nur die Batterie auszutauschen. „Die Elektronikbauteile sind nach diesem Zeitraum verbraucht und es kann daher zu einem Versagen der Geräte kommen“, erklärt Schneider.
Gibt auch Lösungen für Gehörbeeinträchtigte
Die Investition sei laut Schneider im Vergleich mit einem möglichen Schaden, der entstehen könnte, sowieso „überschaubar“. Herkömmliche Rauchwarnmelder würden fünf bis zehn Euro, ein so genannter „10-Jahres-Melder“ würde etwa 20 Euro kosten. Die Verpflichtung zum Austausch trifft jedenfalls den Eigentümer. Übrigens: Auch für gehörbeeinträchtigte Personen gibt es mittlerweile sehr gute Lösungen beispielsweise mit Funkmeldern, Blitzleuchten und Vibrationskissen, damit auch diese Personen verlässlich vor der Gefahr gewarnt werden können.