Spenden & Co. – wie Vereine von der neuen Reform profitieren
Ab 2024 soll eine neue Reform durchgesetzt werden. Dabei wird die Freiwilligenpauschale erhöht und die Spendenabsetzbarkeit auf den gesamten gemeinnützigen Bereich ausgeweitet.
Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen werden zukünftig steuerfrei. Die Freiwilligenpauschale beträgt maximal 30 Euro pro Tag und 1.000 Euro jährlich. Für besondere Tätigkeiten, wie im Sozialdienst oder als Ausbildner oder Übungsleiter, wird die Pauschale auf bis zu 50 Euro pro Tag bzw. 3.000 Euro jährlich erhöht. Laut dem Bundesministerium für Finanzen werden rund zwei Millionen Personen davon profitieren.
Spendenabsetzbarkeit wird ausgeweitet
Zusätzlich wird die Spendenabsetzbarkeit ab 2024 auf alle gemeinnützige Gruppen, Vereine und Co. ausgeweitet. Zuvor konnte nicht jede Spende steuerlich abgesetzt werden. „Es wird erwartet, dass rund 45.000 zusätzliche Organisationen Antrag auf Spendenabsetzbarkeit stellen können“, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums. Dies soll vor allem Frauen zugutekommen, da sie durchschnittlich häufiger spenden als Männer.
Spenden attraktiver gestaltet
„Im Sportverein, im Umwelt- und Tierschutz, im Bildungsverein, in der Theatergruppe oder in der Blasmusikkapelle kommen unterschiedlichste Menschen zusammen. Wer an eine solche Organisation spenden wollte, konnte dies in der Vergangenheit nicht von der Steuer absetzen. Das ändern wir nun: Künftig sollen alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine von einer Spendenbegünstigung profitieren können. Damit wird es für noch mehr Menschen attraktiv zu spenden“, führt Vizekanzler Werner Kogler diesbezüglich aus.
„Größte Reform seit 12 Jahren“
Finanzminister Magnus Brunner: „Wir setzen damit ein großes Paket für den gemeinnützigen Bereich um. Das ist die größte Reform seit über 12 Jahren. Denn ich bin überzeugt: Der besondere Beitrag, den Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Daher weiten wir die Spendenabsetzbarkeit vor allem auf die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur aus.“
Entlastung für kleine Vereine
Weiterhin sollen kleine Vereine entlastet werden, indem die bisherige dreijährige Frist für die Tätigkeit auf dem begünstigten Gebiet auf ein Jahr verkürzt und die jährliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfer durch ein vereinfachtes Verfahren ersetzt wird. Darüber hinaus wird eine Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen bei freiwilligem Engagement eingeführt.
100 Millionen Euro mehr
Das jährliche Spendenvolumen in Österreich lag zuletzt bei 900 Mio. Euro. Durch die geplanten Änderungen werden Steuerzahler zukünftig um weitere 100 Mio. Euro entlastet.