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/ ©Daniel Raunig

„Ich wollte nicht petzen“: Zwei Kärntner Wahlhelfer verurteilt

Weil ein Mitglied der Wahlkommision seine Stimme bei der Kärntner Landtagswahl doppelt abgegeben hatte, mussten sich zwei Wahlhelfer vor Gericht verantworten. Sie wurden wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.

von Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(344 Wörter)

Zwei Kärntner, die bei der Landtagswahl im März Vertrauenspersonen in der Gemeinde St. Jakob im Rosental (Bezirk Villach-Land) waren, sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt worden. Ein Mitglied der Wahlkommission hatte doppelt gewählt. Die beiden Angeklagten sollen dies sofort an eine Parteifunktionärin weitergeleitet haben, die in einem anderen Wahllokal tätig war. Sie bekamen Geldstrafen, einer zusätzlich bedingte Haft.

„Ich wollte nicht petzen“

Die beiden Angeklagten, 57 und 24 Jahre alt, beteuerten vor Gericht ihre Unschuld, gaben aber im Wesentlichen alles zu. Sie hätten gedacht, dass die Parteifunktionärin auch der Amtsverschwiegenheit unterliege und man sich daher austauschen könne. Er habe sie angerufen, weil er wissen wollte, was jetzt zu tun sei, sagte der Ältere. „Ich wollte nicht petzen, das war unabsichtlich.“ Er gab auch den Namen des Mannes weiter, der am Vorwahltag und noch einmal am Wahltag in der Früh gemeinsam mit allen Mitgliedern der Wahlkommission eine Stimme abgegeben hatte – und den Fehler dann selbst eingestand.

Parteifunktionärin informiert

Die Parteifunktionärin bestätigte als Zeugin, dass sie den Angeklagten geraten hatte, sie zu kontaktieren, falls es Probleme gebe oder sie Fragen hätten. Einer der Angeklagten sagte: „Ich hab gedacht, die ganze Gemeinde gehört zusammen, das mit den Sprengeln hab ich nicht gewusst.“ Staatsanwältin Daniela Matschnig ließ das nicht gelten: „Selbst wenn sie auch der Amtsverschwiegenheit unterliegt, ist es ein Offenbaren.“

Wahlgeheimnis missachtet

Richter Dietmar Wassertheurer schärfte den Angeklagten in der Urteilsbegründung ein: „Das Wahlgeheimnis ist für eine demokratische Staatsform das Wesentliche!“ Sie hätten an einer Schulung teilgenommen, seien angelobt worden und hätten von der Amtsverschwiegenheit gewusst.

Geld- und Haftstrafe

Der unbescholtete 57-Jährige bekam eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen a 20 Euro, also 4.800 Euro. Der zweite Angeklagte, nicht unbescholten, muss 1.440 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze) zahlen und wurde zusätzlich zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Angeklagten gaben wie die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA/ 17.10.23)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 17.10.2023 um 13:23 Uhr aktualisiert
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