Jetzt fix: So viel Pension bekommst du ab 2024
Nachdem der Sozialausschuss die Pension für das kommende Jahr bereits vor einer Woche beschlossen hat, ist der Beschluss heute auch durch den Nationalrat gegangen. Nun ist also fix, wie viel Geld Pensionisten 2024 bekommen werden.
Bereits vor einer Woche war es der Sozialausschuss, der die Pensionen für alle österreichische Pensionisten im kommenden Jahr beschlossen hat, nun wurden sie auch im Parlament am heutigen Mittwoch, den 18. Oktober, abgesegnet. Für 2024 gibt es nun ein Plus von 9,7 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Ausgenommen davon sind Pensionen ab 5.850 Euro, diese erhalten einen Pauschalbetrag von 567,45 Euro.
„Schutzklausel“ für Neupensionisten
Verankert wird auch ein „Leistungsbonus“ bzw. eine „Schutzklausel“ für jene, die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Damit soll die Differenz zwischen Aufwertung und Anpassung ausgeglichen werden. Vorgesehen ist, dass „reguläre“ Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen für Langzeitversicherte sowie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen erhöht werden, wenn ihr Stichtag in das Jahr 2024 fällt. Auch Hinterbliebenenpensionen sind davon umfasst.
Leistungsbonus liegt bei 6,2 Prozent
Gleiches gilt für Korridorpensionen, die aufgrund des Erlöschens des Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfeanspruchs mit Stichtag im Jahr 2024 angetreten werden. Sonstigen Korridorpensionen mit Stichtag im Jahr 2024 gebührt der Leistungsbonus hingegen grundsätzlich dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen bereits am 31. Dezember 2023 vorliegen. Für diese Personengruppen gilt ein Leistungsbonus in Höhe von 6,2 Prozent. Dem öffentlichen Dienst steht ebenfalls eine Erhöhung zu. „Die deutliche Erweiterung der Schutzklausel für das Pensionskonto stellt sicher, dass alle Personen, die nächstes Jahr in Pension gehen müssen, keine Nachteile haben“, erklärt etwa Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).
Wann kann ich in Pension gehen?
Für Menschen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, regelt das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) das Pensionssystem für alle Versicherten. Unterschieden werden die Modelle nämlich nach deinem Beruf, also ob Arbeiter, Angestellte, Selbständige oder Landwirte.
Häufig gestellte Fragen:
Ab welchem Alter kann ich in Pension gehen?
Männer können in der Regel mit 65 Jahren und Frauen mit 60 Jahren in Regelalterspension gehen. Ab dem Jahr 2024 soll das Frauenpensionsalter jedoch stufenweise angehoben werden. Ab 2033 sollen dann Männer wie Frauen mit 65 Jahren in die Pension gehen dürfen.
Zukünftige Staffelung bei Frauen: Wie läuft diese ab?
Vor dem 31. Dezember 1963 geborene Frauen können mit 60 Jahren in Alterspension gehen, Frauen, die nach dem 1. Juni 1968 geboren sind, erst mit 65 Jahren. Was die Jahre dazwischen betrifft: Hier erfolgt laut Regierung eine Staffelung in Halbjahresschritten.
Wieviele Arbeitsjahre brauche ich für die Pension?
Sie können dann in Regelalterspension gehen, wenn Sie am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben, heißt es auf der Website der Arbeiterkammer. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorweisen. Für Personen mit Versicherungszeiten vor 2005 gelten zusätzlich Regeln.
Als Zeiten der Erwerbstätigkeit gilt darüber hinaus:
- Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 und
- Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes.
- Zeiten der Familienhospizkarenz.
Welche Pensions-Arten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Pensionen. Einerseits die Alterspension (Regelalterspension), dass nach den Berufsjahren ausgezahlt wird. Andererseits gibt es auch andere Modelle wie die Altersteilzeit, die vorzeitige Alterspension oder die Berufsunfähigkeitspension. Außerdem gibt es auch Witwenpensionen und Waisenpensionen.
Häufig gestellte Fragen:
Wie errechnet sich die Pension?
Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben. Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen (z.B. Bruttoeinkommen bei Erwerbstätigkeit) in einem Jahr gebildet und mit 1,78 % multipliziert. Die Summe bildet die erste Teilgutschrift. Diese wird jährlich aufgewertet und mit der Teilgutschrift aus dem folgenden Jahr zusammengezählt. Die Summe aller Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift. Um die Bruttopension zu berechnen, wird die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt.
Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und bis 31.12.2004 mindestens einen Versicherungsmonat nach dem „Altrecht“ erworben haben, haben 2014 eine Kontoerstgutschrift erhalten. Dafür wurden alle Versicherungsmonate und Ansprüche zusammengeführt, die Sie bis Ende 2013 erworben haben und bis spätestens 31.12.2014 in das Pensionskonto übertragen. Dabei werden „Altrecht“ und „Neurecht“ berücksichtigt. Die Kontoerstgutschrift bildet die erste Teilgutschrift für die Berechnung der Pension. Alle weiteren Pensionsansprüche, die Sie danach erwerben, werden nach den Regeln („Neurecht“) des Pensionskontos berechnet.
Darf ich in der Pension Geld dazu verdienen?
In Pension, aber noch keine Lust auf Entspannung? Sie können neben Ihrer Pension uneingeschränkt weiterarbeiten. Es gibt dafür auch keine Abschläge – ganz im Gegenteil. Eine andere Variante ist das „Aufschieben““ Sie erhalten für jedes Jahr weiterer Erwerbstätigkeit 4,2 % zu Ihrer Pension.
Wie komme ich zu meinem Pensions-Geld?
Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie bei Ihrem Pensionsversicherungsträger das jeweilige Antragsformular beantragen. Anträge können auch online bzw. per Mail und per Fax eingebracht werden und eine Übersicht über sämtliche Formulare finden Sie hier.
Pension wird an Verbraucherpreise angepasst:
Die Pension wird jährlich an die Verbraucherpreise angepasst. In der Realität heißt das, dass jedes Jahr zum 1. Jänner entsprechend der Inflation angepasst wird. Für das Jahr 2023 ist eine abweichende Pensionsanpassung vorgesehen. Pensionisten, die weniger als 5.670 Euro brutto beziehen, erhalten eine Pensionserhöhung um 5,8 Prozent. Beträgt der Pensionsbezug mehr als 5.670 Euro, steigt die Pension pauschal um 328,86 Euro. Aufgrund der außerordentlichen hohen Inflation ist für kleine und mittlere Pensionsleistungen für März 2023 eine Direktzahlung vorgesehen gewesen.
Wie viel Pension ab dem Jahr 2024? Hier gibt es einen Rechner.
Was das neue Jahr 2024 für dich und dein Pension bringt? Finanz.at präsentiert aktuell einen Online-Rechner, mit dem sich Pensionisten ihren künftigen Anspruch ausrechnen lassen können.