Bis 21 Uhr: Apotheken-Öffnungszeiten sollen ausgeweitet werden
Nach 40 Jahren wird das Apothekengesetz grundlegend reformiert. Der Entwurf sieht eine deutliche Ausweitung der Öffnungszeiten vor - und zwar bis 21 Uhr. Die Novelle soll Anfang 2024 in Kraft treten.
Die rund 1.400 Apotheken versorgen die Bevölkerung in Österreich mit lebenswichtigen Medikamenten. Mit der Novelle des Apothekengesetzes findet die erste umfassende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen seit 1984 statt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine deutliche Ausweitung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten vor. Die zulässige Gesamtöffnungszeit soll von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben werden. Apotheken könnten dann werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Damit soll die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert werden.
Durchführen von Gesundheitstests
Ein weiterer wesentlicher Eckpunkt der Novelle sei die Möglichkeit, einfache Gesundheitstests in Apotheken anzubieten. So sollen etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchgeführt werden. Klargestellt wird außerdem, dass Apotheker auch Medikationsanalysen für die Patienten durchführen dürfen. So sollen mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten aufgezeigt werden. Gleichzeitig wird der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.
Soll 2024 in Kraft treten
Die umfassende Novelle wurde am Freitag in Begutachtung geschickt. Sie soll Anfang 2024 in Kraft treten. Dazu meint Gesundheitsminister Johannes Rauch (GRÜNE): “Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Sie bieten kompetente Beratung, spontan und ohne Termin. In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung – gerade am Land.”
Erweiterung der Filialapotheken
Apotheker sollen künftig auch Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben können, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von einer auf maximal drei erweitert. Mit diesen Maßnahmen soll die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gebieten erleichtert werden.