Bombendrohung an Kärntner Schule: Junge Männer in bedingter Haft
Wegen einer Bombendrohung an einer Kärntner Berufsschule im Frühjahr sind am Montag zwei 21-jährige Männer am Landesgericht Klagenfurt zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.
Die beiden hatten ihre Drohbotschaft mit Bleistift auf eine WC-Tür geschrieben, woraufhin die Schule geräumt und durchsucht wurde. Die beiden Männer nahmen das Urteil an, auch Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse erklärte Rechtsmittelverzicht.
Mehrere Bombendrohungen an Schulen
„Wie kommt man auf so eine Idee?“, probierte es Richter Michael Schofnegger gleich mehrmals – erhielt aber von den beiden Malerlehrlingen keine klare Antwort. Es habe damals mehrere Bombendrohungen an Kärntner Schulen gegeben, und da sei die Idee entstanden, auch so etwas an der eigenen Schule zu machen, lauteten da noch die eindeutigsten Angaben der beiden. Man habe auch völlig unterschätzt, welche Konsequenzen das haben könne. Also schrieb einer der beiden die Drohung an die Tür, der andere filmte die Tat. „Ich habe danach eh gleich starke Schuldgefühle gehabt. Ich wollte es noch ausradieren, aber da war es schon zu spät, da ist schon der Alarm losgegangen“, gab der Verfasser der Drohbotschaft an.
Drohung beinhaltet Rechtschreibfehler
Inhalt des strafrechtlich relevanten Klospruches: „Bombe zünbet (sic!) am 27. März 2023“. Das erregte im Prozess die besondere Aufmerksamkeit des Richters. „Warum haben Sie den Fehler eingebaut? Bewusst?“ „Nein, es war eigentlich ein Schreibfehler. Aber dann habe ich gedacht, es ist eh gut, weil es dann nicht auf mich zurückfällt“, antwortete der 21-Jährige. „Wieso denn? Schreiben Sie sonst immer alles richtig?“, zeigte sich Richter Schofnegger interessiert an den schulischen Leistungen des Lehrlings, erntete aber nur ein leicht verlegenes Kopfschütteln.
Gefährliche Drohung
Doch Schreibfehler hin oder her – bei der Tat hatte es sich ganz klar um eine gefährliche Drohung gegen mehr als 100 Personen – Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonal – gehandelt, worauf bis zu drei Jahre Haft stehen, stellte der Richter klar. Das könne vor allem dem Verfasser direkt auf den Kopf fallen, merkte er während der Verhandlung an. Denn dieser ist einschlägig vorbestraft, fasste vor zwei Jahren schon wegen einer gefährlichen Drohung mit einem Messer eine viermonatige Bewährungsstrafe aus. Das bedeutet, dass der 21-Jährige während der dreijährigen Probezeit erneut straffällig wurde.
Vier Monate bedingte Haft
Er wurde schließlich zu zusätzlichen vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen in Höhe von je vier Euro verurteilt. Außerdem wurde die Probezeit in seinem Fall auf fünf Jahre verlängert. Der zweite Angeklagte, der die Tat gefilmt hatte, fasste eine sechsmonatige, bedingte Haftstrafe aus. Und beide müssen auch noch für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen. Zugute gekommen war den Burschen vor allem, dass sie ein umfassendes Geständnis abgelegt hatten und sich vor Gericht auch reumütig gaben, hielt Schofnegger fest: „Wir sehen uns in dieser Form besser nicht mehr, tuts arbeiten und machts so einen Blödsinn nicht mehr. Und arbeitets an eurer Rechtschreibung.“
Ganze Reihe an Drohungen
Im Frühjahr hatte es eine ganze Reihe an Bombendrohungen an Kärntner Schulen gegeben, meist wurden die Drohbotschaften in WC-Anlagen hinterlassen. Befeuert wurden die Taten wohl durch die Verbreitung durch reichweitenstarke Social Media-Seiten. Während die Ermittlungen an manchen Schulen wegen der großen Zahl der Verdächtigen ohne Ergebnis blieben, wurden andererseits einige Schülerinnen und Schüler als Täter ausgeforscht. Sie hatten bisher vor allem wegen ihres jungen Alters Diversionen erhalten und mussten etwa gemeinnützige Arbeit leisten. (APA/red, 23. Oktober)