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/ ©Pixabay / Susanne

Tierschutzreferenten fordern Verschärfungen für Hundehaltung

In mehreren Tagesordnungspunkten haben sich am Mittwoch, die Landestierschutzreferenten bei ihrer Konferenz in St. Georgen am Längsee mit Regelungen und Voraussetzungen zur Hundehaltung beschäftigt.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(459 Wörter)

Zunehmende und aktuelle Brisanz erhielt das Thema durch die tödliche Hundeattacke auf eine Joggerin in Oberösterreich – wir haben berichtet. Beantragt wurde unter anderem die Erweiterung der Heimtierdatenbank: Alle Feststellungen und Maßnahmen, die von einer Behörde zu einem Hund gemacht werden, sollen in der Datenbank aufgenommen werden. Zudem soll das bundesweite Tierschutzgesetz verschärft werden. „Wir fordern ein klares Verbot des Trainings zum Angriffsverhalten. Angriffsverhalten darf nur von speziellen Behörden oder Organisationen wie Polizei, Bundesheer trainiert werden, nicht aber von Privaten“, erklärten LR.in Beate Prettner (SPÖ) und Michael Lindner, zuständiger Landesrat von Oberösterreich (SPÖ). Dazu sollen in einem ersten Schritt entsprechende Einschränkungen – vor allem hinsichtlich Aggressivität und Angriffe gegen Menschen – der Schutzhundeausbildung im privaten Bereich geprüft werden.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Österreichs Landestierschutzreferenten bei der heutigen Konferenz am Längsee.
©LPD Kärnten/Wajand

Sachkundenachweis vor Tier-Anschaffung gefordert

„Intensiv diskutiert wurde ein Sachkundenachweis, der vor der Anschaffung von Hunden zu erbringen ist“, informierte Prettner. Zudem soll in der Folge geprüft werden, ob dieser auch auf Reptilien und Amphibien ausgeweitet werden kann. „Kärnten hat eine weitere Verschärfung gefordert, die aber leider nicht beschlossen wurde. Ich hätte es für sehr sinnvoll erachtet, bei Auffälligkeiten bei der Hundehaltung, bei aggressivem Hundeverhalten, bei Verstößen etc. eine Nachschulung vorzuschreiben – vergleichbar etwa mit Nachschulungen beim Führerschein“, erläuterte Prettner. Einen ausführlichen Meinungsaustausch gab es auch zum Thema Tierhaltungsverbot: Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass erst nach rechtskräftiger Verurteilung ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann. Nun wurde der Beschluss gefasst, dass seitens des Ministeriums die Möglichkeit zu prüfen ist, auch dann ein befristetes Tierhaltungsverbot auszusprechen, wenn noch keine rechtskräftige Verurteilung des Tierhalters vorliegt.

Gegen Qualzuchten vorgehen

Um in Zukunft noch besser gegen Qualzuchten vorgehen zu können, soll künftig bei der Meldung der Zucht nicht nur die Tierart (wie Hund), sondern auch die Rasse bekannt gegeben werden. „Wenn uns die Zucht einer Rasse, bei der gehäuft Qualzuchtmerkmale auftreten, bekannt ist, können die Behörden schneller einschreiten“, sind die Referenten überzeugt. Zusätzlich sollen alle neu gemeldeten Hunde- und Katzenzuchten innerhalb von sechs Monaten durch die Behörden kontrolliert werden müssen.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Österreichs Landestierschutzreferenten bei der heutigen Konferenz am Längsee.
©LPD Kärnten/Wajand

Team Kärnten für Verbot des Angriffsverhalten-Trainings

In einer Reaktion auf die heutige Konferenz der Tierschutzreferenten der Länder spricht sich auch Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer für ein striktes Verbot des Trainings zum Angriffsverhalten aus: „Dieses sollte ausschließlich offiziellen Stellen, insbesondere der Polizei, möglich sein, nicht aber Privaten.“ Es sei notwendig, aus den Vorfällen der vergangenen Wochen die richtigen politischen Schlüsse zu ziehen. Köfer: „Das bundesweite Tierschutzgesetz muss nachgebessert werden. Es darf nicht sein, dass der gegen Menschen gerichtete Angriff privat trainiert werden darf. Das muss rechtlich unterbunden werden.“

Ein Bild auf 5min.at zeigt Team Kärnten Chef Gerhard Köfer vor laufender Kamera.
©5 Minuten
Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer
Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 25.10.2023 um 14:56 Uhr aktualisiert

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