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Halloween: Wann wird die Jagd nach Süßem zur Straftat?

Halloween: Wann wird die Jagd nach Süßem zur Straftat?

Am 31. Oktober ist schon wieder "Halloween" und zahlreiche Kinder werden den Tag nutzen, um um die Häuser zu ziehen und Süßigkeiten zu fordern. Die Kärntner Polizei erklärt nun, wann die Jagd nach Süßem zur Straftat wird.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(219 Wörter)

Mit den Worten „Süßes oder Saures“ werden in zwei Tagen wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche am 31. Oktober von Haus zu Haus ziehen und entweder eine süße Spende erhalten oder den Bewohnern einen Streich spielen. Nun warnt jedoch die Kärntner Polizei, dass ein solcher Streich auch nach hinten los gehen kann. Denn: „Nicht alles, was ein „harmloser Streich“ sein soll, ist auch erlaubt.“

Verstärkte Streifen am 31. Oktober

„Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, das Beschädigen von Briefkästen, das Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle stellen Straftaten dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden“, heißt es vonseiten der Polizei. Diese werde auch verstärkt Streifen am 31. Oktober im Einsatz haben und einschreiten, wenn es nötig ist.

Polizei richtet sich mit Appell an Erziehungsberechtigte

Übrigens: Auch Kinder unter 14 Jahren können auf die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, beispielsweise die Reinigung der Hausfassade, geklagt werden. Zudem erfolgt auch bei diesen Kindern ein Bericht an die zuständige Jugendwohlfahrt. Die Polizei appelliert nun an die Erziehungsberechtigten ihre Kinder noch vor Halloween darauf aufmerksam zu machen. Zudem dürfen Kinder bis 14 Jahre nur bis 23 Uhr und Jugendliche bis 16 Jahre nur bis 1 Uhr ohne Aufsichtsperson „fort gehen“.

Das sind klare Straftaten:

  • Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
  • Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
  • Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
  • Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
  • Das Zerstören von Blumenbeeten
  • Das Auskippen von Mülltonnen
  • Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben
  • Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
  • Lärmbelästigungen
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