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/ ©Pixabay / Michael Schwarzenberger

Neue Förderrichtlinie für Naturschutz-Projektförderungen

In der heutigen Regierungssitzung wurde ein wichtiger Beschluss gefasst, um EU-Mittel für Naturschutz-Maßnahmen in Kärnten zu lukrieren.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(165 Wörter)

Agrarreferent LHStv. Martin Gruber (ÖVP) und Naturschutz-Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) brachten gemeinsam die Förderrichtlinie zur Umsetzung von EU-/Land-finanzierten Projektmaßnahmen der ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023 bis 2027 im Bereich Naturschutz ein.

Fokus auf Erhalt wertvoller Lebensräume

„Die Landwirtschaft leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der Biodiversität. Durch diese Richtlinie ist sichergestellt, dass die Kärntner Bauern für diese Leistung auch eine entsprechende Abgeltung erhalten“, betont LHStv. Gruber. Schwerpunkte der Naturschutz-Projektförderungen seien Investitionen zum Erhalt, zur Wiederherstellung und zur Verbesserung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, Kooperationen im Natur- und Umweltschutz zur Vernetzung und Bildung von Synergien sowie Wissenstransfer in Form von Bewusstseins- und Weiterbildung sowie Beratung in Naturschutz-Themen. „Kärnten bekennt sich zu moderner und integrativer Naturschutz-Arbeit. Mit der neuen Förderrichtlinie soll es gelingen, weitere Schritte zu setzen, um unsere Ziele im Naturschutz-Bereich, auch im Sinne der österreichischen Biodiversitätsstrategie, zu erreichen“, so Schaar abschließend.

Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Landesrat Martin Gruber, ÖVP
©VP Kärnten |
LHStv. Martin Gruber (ÖVP)
Ein Bild auf 5min.at zeigt Landesrätin Sara Schaar in einem dicken schwarzen Mantel. Sie steht vor einer Photovoltaik-Anlage.
©Büro LR.in Schaar/Just |
Landesrätin Sara Schaar (SPÖ)

Neue Förderrichtlinie im Rahmen des GAP-Strategieplans

Im Rahmen des „Europäischen Green Deals“ wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Jahre 2023 bis 2027 und damit auch die Förderung durch den Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ( ELER-Fonds) stärker an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Als Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der GAP wurde der nationale GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Entsprechend ihrer Zuständigkeit für Naturschutz müssen die Bundesländer für alle Fördermaßnahmen innerhalb des GAP-Strategieplans mit ausschließlicher EU-/Landesfinanzierung eigene Landesförderrichtlinien erstellen.

Die Kärntner Richtlinie soll mit 1. Dezember 2023 in Kraft treten und einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und Erhalt wertvoller und gefährdeter Lebensräume leisten. Ebenfalls soll mit der Förderung der entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein für Naturschutz gestärkt werden.

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