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/ ©Nataliya Vaitkevich/Pexels
Symbolfoto
Foto auf 5min.at zeigt einen überarbeiteten Mann.

Österreichs neuer Kurs: Überstunden und Pensionen im Wandel

Österreichs Regierung präsentiert ein umfassendes "Leistungspaket" mit Steueranreizen für Überstunden und flexiblere Altersteilzeitregelungen, um die Arbeitsmotivation zu steigern und den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
1 Minute Lesezeit(217 Wörter)

Am Dienstag, dem 7. November 2023, präsentierte die ÖVP ein neues „Leistungspaket“, um Anreize für Mehrarbeit zu schaffen und sicherzustellen, dass sich „Leistung wieder lohnt“. Mit Blick auf die über 200.000 offenen Stellen in Österreich strebt die Regierung Änderungen an, um die Attraktivität von Überstunden und verschiedenen Zulagen zu steigern. Diese Entwicklungen wurden von ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec vorgestellt, um die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt anzugehen.

Abschaffung der Kalten Progression und Steueranreize

Ein zentraler Bestandteil des „Leistungspakets“ ist die Abschaffung der Kalten Progression, die zu einer Reduzierung der Steuerbelastung für Arbeitnehmer führen wird. Dadurch sollen Überstunden und die in Anspruch genommenen Zulagen attraktiver gestaltet werden, um einen Anreiz für zusätzliche Arbeitsleistungen zu schaffen. Klubchef Wöginger betonte bei einer Pressekonferenz, dass diese Maßnahmen vor dem Hintergrund des anhaltenden Arbeitskräftemangels sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung sind.

Die zentralen Neuerungen im Überblick

Das „Leistungspaket“ umfasst mehrere Schlüsselmaßnahmen, darunter:

  1. Steuerfreie Überstunden: Eine Anhebung der Freibeträge für Überstunden und diverser Zulagen, einschließlich Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, wird auf 120 Euro beziehungsweise 400 Euro erfolgen. Zusätzlich werden weitere acht Stunden im Gesamtwert von 200 Euro steuerfrei gestellt.
  2. Rechtsanspruch auf Vollzeit-Information: Teilzeitbeschäftigte erhalten das Recht, vom Unternehmen informiert zu werden, wenn eine Vollzeitstelle vakant wird. Falls dieser Anspruch nicht erfüllt wird und eine Bewerbung dadurch verhindert wird, kann ein pauschaler Schadenersatz von 100 Euro geltend gemacht werden.
  3. Flexiblere Altersteilzeit: Arbeitnehmer haben zukünftig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zwischen 20 und 80 Prozent zu reduzieren und dennoch die vollen Beitragsgrundlagen für die Pension zu erwerben. Zudem wird es erleichtert, eine Erwerbstätigkeit neben der Korridorpension auszuüben, ohne den Pensionsanspruch zu gefährden.
  4. Verbesserte Pensionsinformationen: Ein überarbeiteter Pensionskontorechner wird eingeführt, um eine fundiertere Entscheidungsgrundlage für den Pensionsantritt und die möglichen Auswirkungen eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben zu schaffen.
  5. Erhöhter Beitrags-Bonus: Arbeitnehmer, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin arbeiten, erhalten einen erhöhten Bonus von 5,1 Prozent pro Jahr, was zu einem höheren Lebenspensionseinkommen führen wird.

Evaluierung von Arbeitsanreizen und flexibler Pensionierung

Diese Maßnahmen sollen vorerst über einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden, wobei im ersten Quartal 2025 eine umfassende Evaluierung geplant ist. Die Regierung hofft, dass diese Neuerungen dazu beitragen werden, die Attraktivität von Mehrarbeit zu steigern und gleichzeitig die Flexibilität bei der Pensionierung zu verbessern.

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