
Neue Regelung ermöglicht Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes
Ab November 2023 wird in Österreich eine erweiterte Elternteilzeitregelung eingeführt, die es Eltern ermöglicht, die Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag ihres Kindes zu verlängern.
Eltern in Österreich können sich auf eine erfreuliche Neuerung freuen, die ihre Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern wird. Ab November 2023 besteht die Möglichkeit, die Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu verlängern, unabhängig vom Rechtsanspruch. Dabei können Eltern insgesamt bis zu 7 Jahre Elternteilzeit in Anspruch nehmen, wobei die Karenz- und Mutterschutzzeiten mit eingerechnet werden.
Ein Schritt zur Förderung der Geschlechtergleichheit
Diese Regelung wird als wichtiger Schritt angesehen, um Geschlechterungleichheit zu verringern, da nun beide Elternteile gleichberechtigt die Möglichkeit haben, sich um ihre Kinder zu kümmern. Gemäß Bernadette Pöcheim, Gleichstellungsreferentin der Arbeiterkammer (AK), haben sowohl Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern als auch jene in kleineren Betrieben die Möglichkeit, die Elternteilzeit zu nutzen. Wichtig ist, dass die Anmeldung der Elternteilzeit mindestens drei Monate vor deren Beginn erfolgt.
Mehr Flexibilität für Eltern
Die neuen Bestimmungen erlauben es auch Eltern, die bereits in Elternteilzeit sind, von der Verlängerungsoption Gebrauch zu machen. Allerdings endet der Kündigungsschutz jeweils spätestens vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. Dieser zusätzliche Zeitraum bietet Eltern die Möglichkeit, weiterhin Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und sich aktiv in ihre Entwicklung einzubringen.