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Unzulässige Gebühren: Diese Bank-Kunden bekommen nun ihr Geld zurück

Das Urteil bestätigt: 17 Klauseln der Bank Austria waren gesetzeswidrig. Unzulässige Gebühren und Entgelte wurden einkassiert. Die Bank-Kunden können nun ihr Geld zurückfordern.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(208 Wörter)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria) geführt. Gegenstand des vom Oberlandesgericht (OLG) Wien rechtskräftig entschiedenen Verfahrens waren unter anderem Klauseln zu diversen Entgelten, die vom Gericht als gesetzwidrig beurteilt wurden. Die drei Produkte „Spareinlagen“, „Kredite“ und „Konto“ sind von der Entscheidung des OLG Wien betroffen.

Rückzahlung gefordert

In der Folge forderte der VKI die Rückzahlung von Entgelten und Spesen, die auf Grundlage der unzulässigen Klauseln erhoben worden waren, und konnte nunmehr nach konstruktiven Verhandlungen mit der Bank Austria eine außergerichtliche Einigung für die Konsumenten erzielen.

Die zurückzuzahlenden Entgelte beinhalten folgende Spesen und Gebühren:

    • Entgelte für Sparbuchsperren
    • Kraftloserklärungen von Sparbüchern
    • Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
    • Mahnspesen im Kreditgeschäft
    • ZMR-Abfrage
    • Beauftragung eines Rechtsanwalts
    • allg. Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr
    • Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen
    • Kontoinformationen für Verbraucher:innen
    • einzelne Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
    • Evidenzgebühr bei Verlassenschaften

So kommst du zu deinem Geld

Der VKI unterstützt Betroffene kostenlos bei der Rückforderung ihrer Ansprüche: Diese können sich bis 11. Februar 2024 unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren an den VKI wenden. Die Höhe der Rückerstattungen hängt von Anzahl und Art der verrechneten Entgelte ab. Beispielsweise beträgt der ab1. Juli 2023 verrechnete Preis für die Evidenzgebühr bei Verlassenschaften 122 Euro, für die Kraftloserklärung von Sparbüchern 183 Euro, für eine Sparbuchsperre 61 Euro oder für die Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung 36,50 Euro. 

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