Tödliche Disco-Rauferei: Männer zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt
Am Landesgericht Eisenstadt sind am Donnerstag im Fall eines Toten nach einer Rauferei in Schattendorf zwei Jugendliche zu jeweils 15 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt worden.
Der 19-jährige Syrer mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, der sich von Anfang an schuldig bekannte, und der 17-jährige Burgenländer, der bestritt, an der Rauferei beteiligt gewesen zu sein, wurden vom Schöffengericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.
Keine Haft
In Haft müssen sie aber nicht mehr, weil sie laut Urteil nur einen Monat unbedingt absitzen müssen – was sie mit der zwischenzeitlichen U-Haft nach dem Vorfall bereits gemacht haben.
Sind sie für Tod verantwortlich?
Richterin Birgit Falb folgte mit dem Urteil dem gerichtsmedizinischen Gutachten, wonach die Hirnblutung nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Schläge zurückgeführt werden, sondern auch andere Ursachen haben könne. „Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten“, betonte Falb.
Schmerzensgeld für Töchter
Beide müssen jeweils 100 Euro Schmerzensgeld an die Töchter des Verstorbenen zahlen. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Die jungen Männer nahmen das Urteil ebenso wie die Staatsanwaltschaft an, die Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.
42-Jähriger soll Frauen belästigt haben
Zu der Auseinandersetzung vor der Disco war es gekommen, weil der später Verstorbene mit 2,46 Promille Alkohol im Blut junge Frauen belästigt haben soll. Der 19-jährige Erstangeklagte gab an, eine Ohrfeige von dem Familienvater bekommen zu haben und daraufhin mit der halb geschlossenen Faust zurückgeschlagen zu haben. Der 17-jährige Zweitangeklagte soll nahezu zeitgleich von hinten zugeschlagen haben, bestritt das jedoch.
Hirnblutung führte zum Tod
Die Hirnblutung, die letztlich zum Tod des 42-Jährigen führte, könnte neben den Schlägen aber auch andere Ursachen haben, etwa einen Sturz des Burgenländers zuvor in der Disco, hielt eine Sachverständige vor Gericht fest. Laut Zeugen fiel der Familienvater auf dem Weg zur Garderobe „wie ein Brett“ um und stürzte auf den Kopf. „Ich kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass ein Schlag – noch dazu, wo ich gar keinen Hinweis habe, für einen heftigen Schlag – ursächlich für den Tod war“, betonte die Gutachterin. Die Blutungsquelle habe man nicht feststellen können.
Notwehrüberschreitung: 42-Jähriger griff zuerst an
Der Erstangeklagte wurde außerdem verurteilt, weil er zweimal auf einen Freund des Opfers, der ihn festhalten wollte, eingeschlagen hat. Dieser erlitt dabei einen Nasenbeinbruch sowie zwei Brüche im Bereich der rechten Augenhöhle. Es handle sich dabei um eine Notwehrüberschreitung, weil der Mann den 19-Jährigen zwar angegriffen habe, dieser sich aufgrund der starken Alkoholisierung seines Gegenübers aber auch mit einem einfachen Stoß hätte wehren können, meinte Falb. Der Erstangeklagte muss dem Verletzten deshalb 1.500 Euro zahlen. (APA 9.11.2023)