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Symbolfoto
Symbolbild auf 5min.at zeigt einen Mann mit Messer in der Hand.

Nach Messer-Attacke auf Ex: Lebenslang für Wiederholungstäter (75)

Ein 75-Jähriger ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vor 40 Jahren hatte er schon einmal eine Person getötet.

von APA
3 Minuten Lesezeit(630 Wörter)

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Angesichts des „massiv getrübten Vorlebens“ des Mannes sei „nur lebenslang tat-, schuld- und unrechtsangemessen“, sagte Richter Ulrich Nachtlberger in der Urteilsbegründung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

20 Jahre Haft für tödlichen Messerangriff

Der Mann war nicht zum ersten Mal vor Geschworenen gestanden. Im Juni 1984 hatte er im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung in einer Bar in der Bundeshauptstadt einen anderen Lokalbesucher mit einem Messer getötet. Dafür wurde er zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Immer wieder gewalttätig: Freundin wollte ihn verlassen

Nach seiner Entlassung lernte er eine nunmehr 58 Jahre alte Frau kennen, die mit ihm eine Beziehung einging. Er zog bei ihr ein. Im Frühjahr 2023 reichte es ihr allerdings, nachdem sie wiederholt Gewalttätigkeiten über sich ergehen lassen musste, äußerte die Frau Trennungsabsichten. Darauf kündigte der 75-Jährige laut Anklage an, er werde ihr „das Gesicht zerschneiden“.

Mit Messer verfolgt

Auf die Frage des Richters, weshalb er am 21. Mai 2023 sein Vorhaben in die Tat umgesetzt habe, erwiderte der mit 19 Vorstrafen gerichtserfahrene Angeklagte: „Weil’s ma davong’laufn is.“ Nachbarn der 58-Jährigen hörten um 5 Uhr Hilferufe der Frau, die in weiterer Folge nackt ins Stiegenhaus lief. Der 75-Jährige folgte ihr und ging weiter mit dem Messer gegen sie vor, wie zahlreiche Abwehrverletzungen an den Armen und Händen der Frau belegten.

Nachbarin zückte Pistole

Er ließ erst von ihr ab, als eine Nachbarin dieser mit einer gezückten Glock-Pistole, die sie rechtmäßig besaß, zu Hilfe kam. Der 75-Jährige flüchtete angesichts der auf ihn gerichteten Schusswaffe, konnte aber rasch von der Polizei gefasst und festgenommen werden.

In die Kamera gelächelt

Als er nun von der Justizwache zur Verhandlung gebracht wurde, registrierte er freudig auf die vor dem Saal versammelten Medienvertreter und verneigte sich lächelnd, während er fotografiert wurde. Weniger höflich war er dann während der Verhandlung. Nach einem verbalen Ausritt gegen den gerichtsmedizinischen Sachverständigen Nikolaus Klupp wurde er abgeführt.

18 Schnittwunden

Klupp war im Detail auf die tiefen Schnittwunden im Kopf-, Gesichts- und Schulterbereich eingegangen, die der Frau in ihrer Wohnung in Floridsdorf mit einem Messer beigebracht wurden. Unter anderem fügte der Angeklagte der 58-Jährigen bis zu fünf Zentimeter lange v-förmige Schnitte an beiden Wangen zu. Wie Klupp betonte, wurde dabei mit „massiver Gewalt“ vorgegangen. Der Sachverständige sprach von 18 Wunden und verwies auf eine Fotomappe mit Bildern der entstellten Frau. „Ich sag‘ es Ihnen gleich, das sind keine schönen Bilder“, warnte Klupp die Geschworenen, ehe diese die Foto-Dokumentation zu sehen bekamen.

Aus Verhandlungssaal abgeführt

Daraufhin explodierte der Angeklagte, der den Gerichtsmediziner zuvor schon unterbrochen hatte bzw. dessen Fragen nicht beantworten wollte („Wollen’s mi deppat moch’n? I hob scho ois g’sogt!“). Er beleidigte den Gutachter („Was red’t der do? Wer is er denn, was wü der?“), worauf der Senat beschloss, die Verhandlung ohne den Angeklagten fortzusetzen.

Wollte sie nicht töten – „habe sie geliebt“

Bevor er aus dem Gerichtssaal entfernt wurde, hatte der Mann den Geschworenen erklärt, er habe der Frau „drei Fahrer“ zugefügt: „I wollt ihr nur das G’sicht entstellen. I bin ihr ins G’sicht g’fahrn, dann wollt i gehn.“ Umbringen habe er die Frau nicht wollen, er habe ihr ja nicht in den Nacken gestochen. Es tue ihm leid, „dass i sie so herg’richtet hob. Weil ich sie geliebt habe. Aber was soll i mochn. Wenn i kann, zahl i ihr die Operation.“

Lebenslange Haft

Bei der Urteilsverkündung durfte der 75-Jährige wieder dabei sein. Er verhielt sich beim Prozess-Finale erstaunlich ruhig. Seine Rechtsvertreterin Melanie Kolar (Kanzlei Rast Musliu) erbat drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (APA 9. 11. 2023)

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