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/ ©Montage: Maor Attias/Pexels & Pixabay/Mabel Amber

Schnell sein! Diesen Zuschuss kannst du ab sofort beantragen

Der Energiekostenzuschuss geht in die zweite Runde. Ab Donnerstag, dem 9. November, können Unternehmen sich für den Bonus anmelden - aber möglichst bald: Die Frist läuft in drei Wochen ab.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(98 Wörter)

Zwischen 16. Oktober und 2. November lief die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 – 5 Minuten berichtete. „84.055 Unternehmen haben diese genützt“, zieht Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher Bilanz.

Antrag ab heute möglich

Ab Donnerstag, den 9. November, bis zum 7. Dezember kann nun der formelle Antrag gestellt werden. „Der straffe Zeitplan ist aufgrund der Fristen im europäischen Beihilferahmen leider notwendig. Mit dem Energiekostenzuschuss federn wir als Bundesregierung einen Teil der Mehrkosten der heimischen Unternehmen angesichts der gestiegenen Preise für Energie ab und sichern die österreichische Wettbewerbsfähigkeit“, so Kocher weiter.

Häufig gestellte Fragen

Der formelle Antrag ist ab Donnerstag, 9. November, möglich.

Die Frist für den Antrag auf den Energiekostenzuschuss 2 läuft drei Wochen, also bis zum 7. Dezember.

Die Antragsstellung erfolgt wie schon die Voranmeldung über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes.

Die Antragstellung bezieht sich auf zwei Förderperioden. Dabei sind für die Förderperiode 1 die Ist-Kosten anzugeben, welche die Grundlage sowohl für die Zuschussberechnung der Förderperiode 1 als auch für die Ermittlung einer Obergrenze der Zuschusshöhe für die Förderperiode 2 bilden. Für die tatsächliche Ermittlung der Zuschusshöhe für die Förderperiode 2 ist im Jahr 2024 eine separate Ist-Kostenabrechnung vorzulegen. Insgesamt gibt es 5 Förderstufen.

Der Förderzeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2023 und wird in zwei Förderperioden unterteilt: Förderperiode 1 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Jänner bis Ende Juni, Förderperiode 2 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Anfang Juli bis Ende Dezember.

Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.

„Die Förderkonditionen wurden aufgrund der Anpassungen im Beihilferahmen leicht verändert. Zum Beispiel entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Förderstufen. Neu ist für Zuschüsse ab 125.000 Euro pro Förderperiode auch das Erfordernis des Betriebsverlustes oder einer Absenkung des EBITDAs um 40 Prozent im selben Zeitraum zum Vergleichszeitraum 2021. Eine Reihe weiterer Kriterien gewährleistet die Treffsicherheit des Energiekostenzuschusses 2. Zudem ist die Förderung für bereits durch höhere Preise weitergegebene Kosten nicht zulässig“, erklärt Kocher.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 11.11.2023 um 10:03 Uhr aktualisiert
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