Zwölfmal auf Freund der Ehefrau eingestochen: Kärntner vor Gericht
Am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag ein Prozess wegen versuchten Totschlags gegen einen 42-jährigen Kärntner begonnen.
Er attackierte im Februar im Bezirk Hermagor seinen Nebenbuhler mit einem Messer und fügte ihm einige schwere Stichverletzungen zu, was der Angeklagte auch zugibt. Allerdings bestreitet der Mann die Tötungsabsicht, von der die Anklage ausgeht. „Ich wollte ihn nicht umbringen. Ich wollte nur, dass er verschwindet“, gab er zu Protokoll.
Freund seiner Ehefrau
Staatsanwältin Nicola Trinker zeichnete im Anklagevortrag nach, wie es zu dem Messerangriff des bisher unbescholtenen Mannes auf den Freund seiner Ehefrau kam. Es habe schon zuvor Zwischenfälle gegeben, bei denen der Angeklagte mit Selbstmord drohte, als der Nebenbuhler im Haus der Familie war, wo er auch übernachtete. Der Angeklagte habe seine Frau aufgefordert, die außereheliche Beziehung zu beenden. Bei einer „letzten Zigarette“ auf der Terrasse sei die Situation dann eskaliert. Die Frau habe gesagt, der neue Mann werde der neue Papa seiner Tochter und der Angeklagte werde bluten. Daraufhin habe dieser alle Hemmungen verloren.
Zwölf Messerstiche
In einer Rangelei habe der Angeklagte ein Messer gezogen und auf das Opfer eingestochen, zuerst auf den Arm. Als der Nebenbuhler flüchtete, verfolgte ihn der Angeklagte und stach weiter auf ihn ein. Das Opfer erlitt letztlich zwölf Messerstiche an Oberkörper und Armen. Der Mann überlebte nur durch glückliche Umstände und intensivmedizinische Versorgung. Der Angeklagte habe Angst gehabt, seine Familie zu verlieren, er habe den Mann „in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung“ töten wollen, so die Staatsanwältin.
Urteil wird am Nachmittag erwartet
Nach der Befragung des Angeklagten waren Zeugenaussagen geplant. Für die Ehefrau gibt es eine kontradiktorische Einvernahme, sie will nicht im Gerichtssaal aussagen. Ein Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin wurde für den Nachmittag erwartet.
#Update – Kärntner verurteilt
Der Schöffensenat folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Kärntner wegen versuchten Totschlags. Die Vorsitzende, Richterin Michaela Sanin, erklärte, dass das Gericht von einem Tötungsversuch im Affekt ausgehe. Der Angeklagte sei verzweifelt gewesen, weil sich seine Frau einem anderen Mann zuwandte und weil er Angst hatte, seine Tochter zu verlieren. In dem Moment der Tat müsse es der Angeklagte für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben, dass der Mann durch die wuchtigen Messerstiche stirbt. „Sie wollten, dass er verschwindet, er läuft davon, aber Sie stechen wieder auf ihn ein.“ Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA / red. 10.11.23)