Weihnachtszeit im Blick: AK Steiermark klärt die 6 Top-Fragen
Mit dem nahenden Advent beginnen viele, sich auf die festliche Jahreszeit vorzubereiten. Die Experten der AK-Abteilungen Konsumentenschutz und Arbeitsrecht beantworten die häufigsten Fragen, die in der Vorweihnachtszeit fallen.
Die Arbeiterkammer klärt auf: Hier bekommt ihr die Antworten zu den sechs am häufigsten gestellten Fragen in der Vorweihnachtszeit. Die Arbeiterkammer Steiermark steht bereit, um Fragen und Unsicherheiten während der festlichen Saison zu klären und den Menschen einen sorgenfreien Start in die Weihnachtszeit zu ermöglichen.
Reserviertes Weihnachtsessen absagen
Stornierung kann Kosten verursachen, abhängig von der verbindlichen Reservierung. Der Wirt hat Anspruch auf den Preis abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird erwartet, dass der Wirt versucht, stornierte Plätze neu zu vergeben, um Stornokosten zu vermeiden.
Urlaubsstorno
Stornierungen bei Pauschalreisen richten sich nach den AGB des Veranstalters. Bei Einzelbuchungen entscheiden Unterkunftgeber über mögliche kostenlose Stornierungen. Interessenten sollten die Bedingungen für eine Reiseversicherung vor dem Abschluss sorgfältig prüfen.
Gelegenheitsjobs in der Weihnachtszeit
Je nach Kollektivvertrag besteht Anspruch auf Mindestentgelt und Sonderzahlungen. Geringfügig Beschäftigte unterliegen der Unfallversicherung; darüber hinaus müssen sie voll versichert sein. Es ist wichtig, auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen sowie Meldepflichten zu achten.
Arbeiten an den Feiertagen
Der 24. und 31. Dezember sind normale Werktage; 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Viele Kollektivverträge legen einen früheren Dienstschluss oder arbeitsfreie Tage fest. Bei Arbeit an einem Feiertag besteht Anspruch auf „Feiertagsarbeitsentgelt“.
Länger im Geschäft arbeiten
Absolute Höchstgrenzen für Arbeitszeiten je nach Branche und Kollektivvertrag beachten. Beschäftigte haben das Recht, sich gegen zusätzliche Arbeit zu wehren, wenn diese Grenzen überschritten werden.
Wann erhält man Weihnachtsgeld
Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes wird durch Kollektivverträge geregelt, nicht durch das Gesetz. Bei fehlendem Kollektivvertrag muss die Vereinbarung im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt werden. Der Zeitpunkt der Auszahlung variiert je nach Branche.