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Weihnachtszeit im Blick: AK Steiermark klärt die 6 Top-Fragen

Mit dem nahenden Advent beginnen viele, sich auf die festliche Jahreszeit vorzubereiten. Die Experten der AK-Abteilungen Konsumentenschutz und Arbeitsrecht beantworten die häufigsten Fragen, die in der Vorweihnachtszeit fallen.

von Nadia Alina Gressl
Nadia Gressl 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(284 Wörter)

Die Arbeiterkammer klärt auf: Hier bekommt ihr die Antworten zu den sechs am häufigsten gestellten Fragen in der Vorweihnachtszeit. Die Arbeiterkammer Steiermark steht bereit, um Fragen und Unsicherheiten während der festlichen Saison zu klären und den Menschen einen sorgenfreien Start in die Weihnachtszeit zu ermöglichen.

Reserviertes Weihnachtsessen absagen

Stornierung kann Kosten verursachen, abhängig von der verbindlichen Reservierung. Der Wirt hat Anspruch auf den Preis abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird erwartet, dass der Wirt versucht, stornierte Plätze neu zu vergeben, um Stornokosten zu vermeiden.

Urlaubsstorno

Stornierungen bei Pauschalreisen richten sich nach den AGB des Veranstalters. Bei Einzelbuchungen entscheiden Unterkunftgeber über mögliche kostenlose Stornierungen. Interessenten sollten die Bedingungen für eine Reiseversicherung vor dem Abschluss sorgfältig prüfen.

Gelegenheitsjobs in der Weihnachtszeit

Je nach Kollektivvertrag besteht Anspruch auf Mindestentgelt und Sonderzahlungen. Geringfügig Beschäftigte unterliegen der Unfallversicherung; darüber hinaus müssen sie voll versichert sein. Es ist wichtig, auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen sowie Meldepflichten zu achten.

Arbeiten an den Feiertagen

Der 24. und 31. Dezember sind normale Werktage; 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Viele Kollektivverträge legen einen früheren Dienstschluss oder arbeitsfreie Tage fest. Bei Arbeit an einem Feiertag besteht Anspruch auf „Feiertagsarbeitsentgelt“.

Länger im Geschäft arbeiten

Absolute Höchstgrenzen für Arbeitszeiten je nach Branche und Kollektivvertrag beachten. Beschäftigte haben das Recht, sich gegen zusätzliche Arbeit zu wehren, wenn diese Grenzen überschritten werden.

Wann erhält man Weihnachtsgeld

Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes wird durch Kollektivverträge geregelt, nicht durch das Gesetz. Bei fehlendem Kollektivvertrag muss die Vereinbarung im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt werden. Der Zeitpunkt der Auszahlung variiert je nach Branche.

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