Steirische Umweltanwaltschaft zieht Bilanz nach 35 Jahren
Die steirische Umweltanwaltschaft feiert in diesem Jahr ihr 35-jähriges Bestehen und hat kürzlich ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgestellt.
Die Einrichtung wurde 1988 durch das Gesetz über die Einrichtungen zum Schutz der Umwelt ins Leben gerufen und ist seitdem eine unabhängige Stimme für die Belange von Natur und Umwelt.
Insgesamt 754 Verfahren
Im vergangenen Jahr nahm das fünfköpfige Team der Umweltanwältin Ute Pöllinger an insgesamt 754 Verfahren teil. Die Schwerpunkte lagen dabei auf Angelegenheiten des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes, jagdrechtlichen Verfahren, Raumordnungsgesetz, elektrizitätsrechtlichen Verfahren, abfallrechtlichen Verfahren und Verfahren nach dem UVP-G. Den detaillierten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 kann man als PDF-Dokument auf der offiziellen Website einsehen.
Mehrere Aufgaben
Die Umweltanwaltschaft fungiert als unabhängige Interessenvertretung für die Umwelt und stützt sich auf gesetzlich garantierte Weisungsfreiheit. Ute Pöllinger betont die Bedeutung dieser Unabhängigkeit, um Natur und Umwelt ohne Beeinflussung durch andere Interessen vertreten zu können. Die Aufgaben der Umweltanwaltschaft umfassen nicht nur die Teilnahme an Verwaltungsverfahren, sondern auch die Beratung von Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Gemeinden in Umweltfragen. Dies stärkt den individuellen Rechtsschutz in umweltrechtlichen Angelegenheiten und etabliert die Umweltanwaltschaft als Brücke zwischen Bürgern und Behörden.
In den letzten Jahren:
In den letzten Jahren hat die Umweltanwaltschaft in 127 Verfahren Rechtsmittel eingelegt. In 50 Fällen wurden ihren Standpunkten Recht gegeben, während 28 Beschwerden abgelehnt wurden. Dies unterstreicht die Wirksamkeit ihrer Bemühungen im Namen der Umwelt. Einige bemerkenswerte Erfolge aus der Praxis verdeutlichen die Bedeutung der Umweltanwaltschaft, darunter die Rettung einer Wildbrücke, die Sicherung von umweltfreundlichen Motorsportveranstaltungen und die Förderung von umweltverträglichen Lösungen in UVP-Verfahren.